Apotheker Bauer’s Gicht- und Rheumatee darf nicht angewendet werden,
- wenn Sie ĂĽberempfindlich (allergisch) gegen einen der Bestandteile sind, insbesondere bei bekannter Ăśberempfindlichkeit gegenĂĽber Salicylaten oder anderen entzĂĽndungs- hemmenden Schmerzmitteln, gegenĂĽber Birkenpollen oder gegenĂĽber KorbblĂĽtlern wie Kamille,
- bei Wasseransammlungen (Ödemen) aufgrund eingeschränkter Herz- und Nierentätigkeit, sowie bei Herz- oder Nierenerkrankungen, bei denen eine verminderte Flüssigkeitszufuhr empfohlen wird,
- bei entzĂĽndlichen Nierenerkrankungen,
- bei Asthma,
- bei schweren Störungen der Nieren- oder Leberfunktion,
- bei Magen- oder DarmgeschwĂĽren,
- bei Blutgerinnungstörungen,
- bei einem bestimmten Enzymmangel (Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase-Mangel)
- von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren,
- während der Schwangerschaft und Stillzeit.
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Apotheker Bauer’s Gicht- und Rheumatee ist erforderlich
Beim Vorliegen von chronischen Nierenerkrankungen sollte vor der Anwendung von Apotheker Bauer’s Gicht- und Rheumatee der Arzt befragt werden.
Beim Auftreten von heftiger Ăśbelkeit, Erbrechen, Benommenheit oder BewusstseinstrĂĽbung ist sofort ein Arzt zu konsultieren.
Ein Dauergebrauch von Apotheker Bauer’s Gicht- und Rheumatee wird nicht empfohlen.
Bei Anwendung von Apotheker Bauer’s Gicht- und Rheumatee mit anderen Arzneimitteln
Die Wirkungen und Nebenwirkungen von anderen Arzneimitteln gegen Rheuma können verstärkt werden. Die in Apotheker Bauer’s Gicht- und Rheumatee enthaltene Weidenrinde kann die blutgerinnungshemmende Wirkung bestimmter Medikamente (Cumarinderivate) verstärken. Die Einnahme von Apotheker Bauer’s Gicht- und Rheumatees gemeinsam mit Salicylaten oder anderen entzündungshemmenden Schmerzmitteln sollte nur nach Rücksprache mit dem Arzt erfolgen.
Eine gemeinsame Anwendung mit synthetischen Diuretika (Mittel zur Steigerung der Harnmenge) wird nicht empfohlen.
Schwangerschaft und Stillzeit
Apotheker Bauer’s Gicht- und Rheumatee darf während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.