Bisolvon darf nicht eingenommen werden,
- wenn Sie allergisch gegen Bromhexinhydrochlorid oder einen der in Abschnitt 6 genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt, bevor Sie Bisolvon Hustenlöser - Saft einnehmen; besonders
- wenn bei Ihnen der Abtransport des Schleims aus den Atemwegen gestört ist und infolgedessen ein Sekretstau entsteht (z. B. beim malignen Ziliensyndrom);
- wenn Sie an eingeschränkter Nieren- und/oder Leberfunktion leiden.
Wenn Ihr Arzt eine längerfristige Behandlung anordnet, wird er möglicherweise ab und zu Ihre Leberfunktion überprüfen.
Im Zusammenhang mit der Anwendung von Bromhexinhydrochlorid gab es Berichte über schwere Hautreaktionen. Falls bei Ihnen ein Hautausschlag auftritt (einschließlich Schleimhautschädigungen im Mund, Hals, Nase, Augen und Genitalbereich) beenden Sie bitte die Anwendung von Bisolvon Hustenlöser - Saft und holen Sie unverzüglich ärztlichen Rat ein.
Kinder
Bisolvon Hustenlöser - Saft | Version 4.2 | |
Kindern unter 6 Jahren darf Bisolvon Hustenlöser - Saft nur auf ausdrückliche ärztliche Anordnung verabreicht werden.
Einnahme von Bisolvon zusammen mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen/angewendet haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen/anzuwenden.
Bei gemeinsamer Anwendung von Bisolvon Hustenlöser - Saft mit Arzneimitteln, welche den Hustenreiz hemmen (Antitussiva), kann aufgrund des eingeschränkten Hustenreflexes ein gefährlicher Sekretstau entstehen. Sie dürfen daher Bisolvon Hustenlöser - Saft nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt gemeinsam mit hustenhemmenden Mitteln einnehmen.
Schwangerschaft, Stillzeit und Zeugungs-/Gebärfähigkeit
Wenn Sie schwanger sind oder stillen oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein, oder beabsichtigen schwanger zu werden, fragen Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Mit der Anwendung von Bromhexinhydrochlorid, dem Wirkstoff von Bisolvon Hustenlöser - Saft, in der Schwangerschaft liegen beim Menschen bislang nur begrenzte Erfahrungen vor. Daher sollte Bisolvon Hustenlöser - Saft in der Schwangerschaft vorsichtshalber nicht eingenommen werden.
Bisolvon Hustenlöser - Saft sollte in der Stillzeit vorsichtshalber nicht eingenommen werden.
Die verfügbaren Daten ergeben keine Hinweise auf mögliche Auswirkungen auf die Zeugungs- und Gebärfähigkeit.
Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Es wurden keine Studien zu den Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen durchgeführt.
Bisolvon enthält Maltitol-Lösung und Levomenthol
Bitte nehmen Sie Bisolvon Hustenlöser - Saft erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Zuckerunverträglichkeit leiden.
Bisolvon Hustenlöser - Saft enthält in der empfohlenen Tageshöchstdosis (30 ml) ca. 15 g Maltitol (bei Anwendung der erhöhten Tagesdosis für Erwachsene zu Behandlungsbeginn (60 ml) ca. 30 g Maltitol). Wenn Sie an angeborener Fructose-Unverträglichkeit (eine seltene Stoffwechselerkrankung) leiden, sollten Sie dieses Arzneimittel nicht einnehmen. Maltitol kann eine leicht abführende Wirkung haben. Hinweis für Diabetiker: Bisolvon Hustenlöser - Saft enthält in 5 ml (= ein Messbecher)
ca. 2,5 g Kohlenhydrate entsprechend 0,2 Broteinheiten (BE).
Bisolvon Hustenlöser-Saft enthält Levomenthol. Levomenthol kann bei Kindern unter 2 Jahren einen Kehlkopfkrampf hervorrufen und zu Atemstillstand führen (Kratschmer-Reflex), wenn es mit der Nasenschleimhaut in Berührung kommt. Achten Sie darauf, dass der Saft nicht in Kontakt mit Nase oder Nasenlöchern kommt, wenn Ihr Kind Bisolvon Hustenlöser - Saft einnimmt. Kontaktieren Sie sofort einen Arzt, wenn solche Beschwerden auftreten!