Luuf Pelargonium Erkältungs-Tropfen dürfen nicht eingenommen werden,
- wenn Sie allergisch gegen Pelargonium oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie Luuf Pelargonium Erkältungs-Tropfen einnehmen.
Luuf Pelargonium Erkältungs-Tropfen sollten nicht bei schweren Leber- und Nierenerkrankungen eingenommen werden, da diesbezüglich keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen.
Bei anhaltendem Fieber, bei Atemnot oder blutigem Auswurf ist ein Arzt aufzusuchen.
Kinder
Da keine ausreichenden Daten vorliegen, kann die Anwendung bei Kindern unter 1 Jahr nicht empfohlen werden.
Einnahme von Luuf Pelargonium Erkältungs-Tropfen zusammen mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen.
Luuf Pelargonium Erkältungs-Tropfen beeinflussen möglicherweise die Blutgerinnung und können eventuell die Wirkung blutverdünnender Medikamente (zum Beispiel Phenprocoumon und Warfarin) verstärken.
Schwangerschaft und Stillzeit
Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein oder beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Da keine ausreichenden Daten vorliegen,wird die Anwendung in der Schwangerschaft und während der Stillzeit nicht empfohlen.
Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Luuf Pelargonium Erkältungs-Tropfen haben keinen oder einen zu vernachlässigenden Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.
Luuf Pelargonium Erkältungs-Tropfen enthalten Alkohol
Dieses Arzneimittel enthält 15 Vol. % Ethanol (Alkohol), d.h. bis zu 165 mg pro maximaler Einzeldosis, entsprechend 4,1 ml Bier, 1,7 ml Wein pro maximaler Einzeldosis.
Daher darf das Präparat Alkoholkranken nicht gegeben werden.
Der Alkoholgehalt ist bei Schwangeren und Stillenden sowie bei Kindern und Patienten mit erhöhtem Risiko aufgrund einer Lebererkrankung oder Epilepsie zu berücksichtigen.