Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:
Nicht anwenden bei Hunden mit einem Körpergewicht unter 10 kg.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:
Die Verabreichung an Tiere mit Anfallsleiden, z.B. Epilepsie, oder Schädeltrauma ist zu vermeiden. Da Metoclopramid den Prolaktinspiegel erhöhen kann, ist bei der Anwendung bei scheinträchtigen Hündinnen Vorsicht geboten.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
Dieses Arzneimittel kann nach versehentlicher Einnahme, insbesondere bei Kindern, neurologische Störungen verursachen.
Kinder sollten mit diesem Tierarzneimittel nicht in Kontakt kommen. Nicht verwendete Tablettenteile wieder in die offene Blisterpackung legen, diese im Karton unzugänglich für Kinder aufbewahren und bei der nächsten Anwendung verabreichen.
Bei versehentlicher Einnahme durch Kinder ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzuzeigen.
Trächtigkeit und Laktation
Die Unbedenklichkeit des Tierarzneimittels während der Trächtigkeit und Laktation ist nicht belegt. Nur anwenden nach entsprechender Nutzen-Risiko-Bewertung durch den behandelnden Tierarzt.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen:
Bei Gastritis ist die gleichzeitige Gabe von Anticholinergika (Atropin) zu vermeiden, da diese der Wirkung von Metoclopramid auf die gastrointestinale Motilität entgegenwirken können.
In Fällen mit gleichzeitiger Diarrhoe besteht keine Gegenanzeige für die Anwendung von Anticholinergika.
Die gleichzeitige Anwendung von Metoclopramid mit Neuroleptika aus der Gruppe der Phenothiazine (Acepromazin) und Butyrophenone erhöht das Risiko für neurologische Störungen (siehe Abschnitt 6). Metoclopramid kann die Wirkung von ZNS dämpfenden Wirkstoffen verstärken. Bei gleichzeitiger Verabreichung wird empfohlen, Metoclopramid in der niedrigsten Dosierung anzuwenden, um eine zu starke Sedierung zu vermeiden.
Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahemen, Gegenmittel):
Bei Überdosierung sind keine anderen Nebenwirkungen als die in Abschnitt 6 beschriebenen bekannt.