Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft

Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft
ZulassungslandAT
ZulassungsinhaberJauntal-Apotheke Dr. Klaus Bauer e.U.
Zulassungsdatum17.05.2004
ATC CodeR05CA
AbgabestatusAbgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
VerschreibungsstatusArzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Pharmakologische GruppeExpektoranzien, exkl. Kombinationen mit Antitussiva

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

„Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ ist ein pflanzliches Arzneimittel mit überwiegend schleimlösender, auswurffördernder, krampflösender, leicht antibakterieller und schwach entzündungshemmender Wirkung.

Als arzneilich wirksame Bestandteile sind enthalten:

Primelfluidextrakt mit schleimlösenden und auswurffördernden Eigenschaften. Thymianfluidextrakt mit auswurffördernder, krampflösender und leicht keimtötender Wirkung und Süßholzwurzelfluidextrakt als schleimlösendes, auswurfförderndes und darüber hinaus leicht entzündungshemmendes Mittel.

„Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ wird angewendet:

„Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ wird angewendet bei Erwachsenen und Kindern ab 4 Jahren.

Wenn sie sich nach 7 Tagen nicht besser oder gar schlechter fühlen, wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

WAS SOLLTEN SIE VOR DER EINNAHME VON „SOLVOPULMIN SCHLEIMLÖSENDER KINDERHUSTENSAFT“ BEACHTEN?

„Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ darf nicht eingenommen werden,

  • wenn Sie überempfindlich gegen die Wirkstoffe oder einen der im Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile von „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ sind, insbesondere bei bekannter Allergie gegen Lippenblütler oder Konservierungsmittel (Parabene).
  • von Kindern mit akuter Kehlkopfentzündung mit Atemnot in der Krankengeschichte
  • bei Asthma
  • bei schweren Lebererkrankungen oder Gallenstau
  • bei schwerer Beeinträchtigung der Nierenfunktion
  • bei Bluthochdruck
  • bei bestimmten Störungen des Mineralstoffwechsels (Hypokaliämie)
  • wenn Sie an Diabetes (Zuckerkrankheit) leiden. „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ ist wegen des hohen Zuckergehaltes nicht für Diabetiker geeignet.

Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen

Bei Fortbestand der Beschwerden oder wenn der erwartete Erfolg nicht eintritt, ist ehestens

eine ärztliche Beratung erforderlich. Vor allem bei Atemnot, Fieber, eitrigem oder blutigem Auswurf ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.

Bei Patienten mit Gastritis oder Magengeschwüren ist Vorsicht geboten.

Zubereitungen, die Süßholzwurzel enthalten, sollten ohne Unterbrechung nicht länger als vier bis sechs Wochen angewendet werden.

Kinder

„Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ ist für die Anwendung an Kindern unter 4 Jahren nicht geeignet.

Anwendung von „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ zusammen mit anderen Arzneimitteln

Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen oder anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen oder angewendet haben, oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen oder anzuwenden.

Eine gleichzeitige Anwendung mit entwässernden Medikamenten (Diuretika) sollte unterbleiben. Die Empfindlichkeit für bestimmte Herzmedikamente (Digitalisglykoside) kann erhöht sein.

Schwangerschaft und Stillzeit

Fragen Sie vor der Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.

Während der Schwangerschaft und Stillzeit darf „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ nicht eingenommen werden.

Verkehrsstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Die Einnahme von „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ hat keine Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen.

„Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ enthält Alkohol, Saccharose und Parabene

Dieses Arzneimittel enthält 3,6 Vol% Ethanol(Alkohol), dh. bis zu 0,18g – 0,54g pro Dosis, entsprechend 4,5 ml – 13,5 ml Bier, 1,9 ml – 5,7 ml Wein pro Dosis. Es besteht gesundheitliches Risiko für Patienten, die unter Alkoholismus leiden. Der Alkoholgehalt ist bei Schwangeren bzw. Stillenden, sowie bei Kindern und Patienten mit erhöhtem Risiko aufgrund einer Lebererkrankung oder Epilepsie zu berücksichtigen.

Bitte nehmen Sie den Hustensaft erst nach Rücksprache mit einem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass sie unter einer Zuckerunverträglichkeit leiden. „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ ist wegen des hohen Zuckergehaltes nicht für Diabetiker geeignet.

Die Parabene Methyl-4-Hydroxybenzoat (E218) und Propyl-4- Hydroxybenzoat (E216) können allergische Reaktionen, auch Spätreaktionen, hervorrufen.

Wie wird es angewendet?

WIE IST „SOLVOPULMIN SCHLEIMLÖSENDER KINDERHUSTENSAFT“ EINZUNEHMEN?

Wenden Sie „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben, bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache an. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Zum Einnehmen.

Die empfohlene Dosis beträgt:

Kinder von 4 - 12 Jahren: bis zu 5 mal täglich 1 Teelöffel (5ml) Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene: bis zu 5 mal täglich 1 Esslöffel (15ml)

Anwendung bei Kindern:

„Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ ist nicht zur Anwendung an Kindern unter 4 Jahren und nicht zur Langzeitanwendung bestimmt.

Dauer der Anwendung:

Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder innerhalb von 7 Tagen keine Besserung eintritt, müssen Sie einen Arzt aufsuchen.

Wenn Sie eine größere Menge von „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ eingenommen haben, als Sie sollten

Bei langfristiger Anwendung oder hoher Dosierung kann es zu einer vermehrten Wasseransammlung im Gewebe mit Ödembildung und zu Störungen des Elektrolythaushaltes mit Kaliumverlusten kommen.

Wenn Sie die Einnahme von „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ vergessen haben

Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Wie alle Arzneimittel kann „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

Gelegentlich kann es zu Magen-Darm-Beschwerden, wie Krämpfen, Übelkeit, Erbrechen kommen. Selten kann es zu Überempfindlichkeitsreaktionen (allerg. Reaktionen) mit Hautausschlägen kommen. Auch können Überempfindlichkeitsreaktionen mit z.B. Luftnot, Nesselsucht, sowie Schwellungen in Gesicht, Mund und/oder Rachenraum auftreten. Die enthaltenen Parabene (p-Hydroxybenzoesäureester) können allergische Reaktionen auslösen, die möglicherweise erst verspätet auftreten können.

Bei den ersten Anzeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion darf „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ nicht nochmals eingenommen werden.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.

Sie können Nebenwirkungen auch direkt über das nationale Meldesystem anzeigen: Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen

Traisengasse 5 1200 WIEN ÖSTERREICH

Fax: + 43 (0) 50 555 36207

Website: http://www.basg.gv.at/

Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

Wie soll es aufbewahrt werden?

Nicht über 25°C lagern.

Flasche fest verschlossen halten.

Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Umkarton angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.

Das Arzneimittel darf nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Apotheker wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Diese Maßnahme hilft die Umwelt zu schützen.

Weitere Informationen

Was „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ enthält

Die Wirkstoffe in 100g sind:  
Süßholzwurzelfluidextrakt 1,92g
Primelfluidextrakt 0,96g
Thymianfluidextrakt 7,70g

Die sonstigen Bestandteile sind:

Saccharose; Ethanol; gereinigtes Wasser; Glyzerin; Himbeerextrakt (Himbeersaftkonzentrat); Methyl- 4-Hydroxybenzoat (E218) und Propyl-4-Hydroxybenzoat (E216)

Wie „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ aussieht und Inhalt der Packung

“Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft” ist eine braune sirupartige Lösung, die süßlich und deutlich nach Thymian schmeckt.

„Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ ist erhältlich in Braunglasflaschen mit Dichtungsring und Verschluss aus Polyethylen im Umkarton.

Inhalt: 200ml (245g)

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Registrierungsinhaber und Hersteller: Jauntal-Apotheke, Dr. Klaus Bauer e. U. Bleiburger Straße 16, A-9141 Eberndorf Tel.-Nr. : 04236/5110

Fax-Nr.: 04236/5110-20

e-mail: jauntal-apotheke@happynet.at

Reg.Nr.: APO-5-02441

Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt genehmigt im September 2018

Zuletzt aktualisiert am 24.08.2023

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden

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