WAS SOLLTEN SIE VOR DER EINNAHME VON „SOLVOPULMIN SCHLEIMLÖSENDER KINDERHUSTENSAFT“ BEACHTEN?
„Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ darf nicht eingenommen werden,
-
wenn Sie überempfindlich gegen die Wirkstoffe oder einen der im Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile von „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ sind, insbesondere bei bekannter Allergie gegen Lippenblütler oder Konservierungsmittel (Parabene).
-
von Kindern mit akuter Kehlkopfentzündung mit Atemnot in der Krankengeschichte
-
bei Asthma
-
bei schweren Lebererkrankungen oder Gallenstau
-
bei schwerer Beeinträchtigung der Nierenfunktion
-
bei Bluthochdruck
-
bei bestimmten Störungen des Mineralstoffwechsels (Hypokaliämie)
-
wenn Sie an Diabetes (Zuckerkrankheit) leiden. „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ ist wegen des hohen Zuckergehaltes nicht für Diabetiker geeignet.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bei Fortbestand der Beschwerden oder wenn der erwartete Erfolg nicht eintritt, ist ehestens
eine ärztliche Beratung erforderlich. Vor allem bei Atemnot, Fieber, eitrigem oder blutigem Auswurf ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.
Bei Patienten mit Gastritis oder Magengeschwüren ist Vorsicht geboten.
Zubereitungen, die Süßholzwurzel enthalten, sollten ohne Unterbrechung nicht länger als vier bis sechs Wochen angewendet werden.
Kinder
„Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ ist für die Anwendung an Kindern unter 4 Jahren nicht geeignet.
Anwendung von „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ zusammen mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen oder anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen oder angewendet haben, oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen oder anzuwenden.
Eine gleichzeitige Anwendung mit entwässernden Medikamenten (Diuretika) sollte unterbleiben. Die Empfindlichkeit für bestimmte Herzmedikamente (Digitalisglykoside) kann erhöht sein.
Schwangerschaft und Stillzeit
Fragen Sie vor der Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Während der Schwangerschaft und Stillzeit darf „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ nicht eingenommen werden.
Verkehrsstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Die Einnahme von „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ hat keine Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen.
„Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ enthält Alkohol, Saccharose und Parabene
Dieses Arzneimittel enthält 3,6 Vol% Ethanol(Alkohol), dh. bis zu 0,18g – 0,54g pro Dosis, entsprechend 4,5 ml – 13,5 ml Bier, 1,9 ml – 5,7 ml Wein pro Dosis. Es besteht gesundheitliches Risiko für Patienten, die unter Alkoholismus leiden. Der Alkoholgehalt ist bei Schwangeren bzw. Stillenden, sowie bei Kindern und Patienten mit erhöhtem Risiko aufgrund einer Lebererkrankung oder Epilepsie zu berücksichtigen.
Bitte nehmen Sie den Hustensaft erst nach Rücksprache mit einem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass sie unter einer Zuckerunverträglichkeit leiden. „Solvopulmin schleimlösender Kinderhustensaft“ ist wegen des hohen Zuckergehaltes nicht für Diabetiker geeignet.
Die Parabene Methyl-4-Hydroxybenzoat (E218) und Propyl-4- Hydroxybenzoat (E216) können allergische Reaktionen, auch Spätreaktionen, hervorrufen.