Wirkstoff(e) Extrakt aus Gingko Ginkgoblätter
Zulassungsland Deutschland
Hersteller KSK-Pharma Vertriebs AG
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 31.08.1995
ATC Code N06DP01
Pharmakologische Gruppe Antidementiva

Zulassungsinhaber

KSK-Pharma Vertriebs AG

Medikamente mit gleichem Wirkstoff

Medikament Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber
SHHE 76/II Extrakt aus Gingko Riemser Arzneimittel AG
Kaveri 50 mg Extrakt aus Gingko Ginkgoblätter KSK-Pharma Vertriebs AG
Ginkgo-biloba Riemser Filmtabletten Extrakt aus Gingko Riemser Arzneimittel AG
SHHE 76/I Extrakt aus Gingko Riemser Arzneimittel AG
Bilobahex FT 80 mg Extrakt aus Gingko HEXAL AG

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Kaveri® 50 mg enthält einen Extrakt aus Ginkgo-Blättern.

Kaveri® 50 mg wird angewendet

  1. Zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch bedingten Leistungsstörungen im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes bei Abnahme bzw. Verlust erworbener geistiger Fähigkeiten (dementielles Syndrom) mit den Hauptbeschwerden: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmung, Schwindel, Ohrensausen, Kopfschmerzen.
    Das individuelle Ansprechen auf die Medikation kann nicht vorausgesagt werden. Bevor die Behandlung mit diesem Arzneimittel begonnen wird, sollte geklärt werden, ob die Krankheitszeichen nicht auf einer spezifisch zu behandelnden Grunderkrankung beruhen.
  2. Zur Verlängerung der schmerzfreien Gehstrecke bei arterieller Verschlusskrankheit in den Gliedmaßen, sog. „Schaufensterkrankheit“ (Claudicatio intermittens im Stadium II nach FONTAINE) im Rahmen physikalisch-therapeutischer Maßnahmen, insbesondere Gehtraining.
  3. Bei Schwindel infolge von Durchblutungsstörungen oder altersbedingten Rückbildungsvorgängen (Vertigo vaskulärer und involutiver Genese).
  4. Zur unterstützenden Behandlung von Ohrgeräuschen (Tinnitus).
    Häufig auftretende Schwindelgefühle und Ohrensausen bedürfen grundsätzlich der Abklärung durch einen Arzt.
    Bei plötzlich auftretender Schwerhörigkeit bzw. Hörverlust sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden.

2. WAS MÜSSEN SIE VOR DER EINNAHME VON KAVERI® 50 MG

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Wie alle Arzneimittel kann Kaveri® 50 mg Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

Die Aufzählung umfasst alle bekannt gewordenen Nebenwirkungen unter der Behandlung mit Ginkgo-Blätter-Extrakt, auch solche unter höherer Dosierung oder Langzeittherapie.

Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:

Sehr häufig:mehr als 1 Behandelter von 10
Häufig:1 bis 10 Behandelte von 100
Gelegentlich:1 bis 10 Behandelte von 1.000
Selten:1 bis 10 Behandelte von 10.000
Sehr selten:weniger als 1 Behandelter von 10.000
Nicht bekannt:Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar

Mögliche Nebenwirkungen

Sehr selten treten unter Einnahme Ginkgo-biloba-haltiger Arzneimittel, insbesondere wenn gleichzeitig gerinnungshemmende Arzneimittel wie Phenprocoumon, Acetylsalicylsäure oder andere nicht-steroidale Antirheumatika eingenommen werden, Blutungen auf (Hirnblutungen, Blutungen im Magen-Darm- Trakt, Blutungen im Auge).

Sehr selten wurden nach der Einnahme von diesem Arzneimittel leichte Magen- Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen oder allergische Hautreaktionen (Hautrötung, Hautschwellung, Juckreiz) beobachtet.

Sollten Sie eine der oben genannten Nebenwirkungen beobachten, so informieren Sie einen Arzt, damit er über den Schweregrad und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen entscheiden kann.

Bei den ersten Anzeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion oder Blutung darf dieses Arzneimittel nicht nochmals eingenommen werden.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.

Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de, anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Umkarton und dem Behältnis (Durchdrückpackung) angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden.

Aufbewahrungsbedingungen:

Nicht über 25ºC aufbewahren.

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Weitere Informationen

Was Kaveri® 50 mg enthält:

Der Wirkstoff ist: Ginkgo-biloba-Blätter-Trockenextrakt.

1 Filmtablette enthält: 50 mg Trockenextrakt aus Ginkgo-biloba-Blättern (35 – 67 : 1), Auszugsmittel: Aceton 60 % (m/m). Der Extrakt ist quantifiziert auf 22 – 27 % Flavonoide, berechnet als Flavonoidglykoside, sowie 5,0 – 7,0 % Terpenlactone, davon 2,8 – 3,4 % Ginkgolide A, B und C und 2,6 – 3,2 % Bilobalid und enthält unter 5 ppm Ginkgolsäuren.

Die sonstigen Bestandteile sind:

Sprühgetrockneter Glucose-Sirup, hochdisperses Siliciumdioxid, Lactose- Monohydrat, mikrokristalline Cellulose, Citronensäure-Monohydrat, Talkum, Magnesiumstearat (Ph. Eur.), Basisches Butylmethacrylat-Copolymer (Ph.Eur.) (Eudragit E 100), Saccharin-Natrium, Vanillin, Eisen(III)-hydroxid-oxid x H2O (E 172), Rizinusöl.

Wie Kaveri® 50 mg aussieht und Inhalt der Packung:

Kaveri® 50 mg sind runde, gelbbraune Filmtabletten.

Kaveri® 50 mg ist in Originalpackungen mit 50 Filmtabletten und 100 Filmtabletten erhältlich.

Für den Klinikbedarf stehen außerdem Klinikpackungen mit 1000 (10x100) Filmtabletten zur Verfügung.

Pharmazeutischer Unternehmer

Cassella-med GmbH & Co. KG

Gereonsmühlengasse 1

50670 Köln

Hersteller

Klosterfrau Berlin GmbH

Motzener Straße 41

12277 Berlin

Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt überarbeitet im November 2014.

Kaveri® 50 mg ist ein Arzneimittel pflanzlicher Herkunft, das als Wirkstoff den aus den Blättern des Ginkgobaumes (Ginkgo biloba L.) gewonnenen Extrakt LI 1370 enthält. Dieser Extrakt wird in einem mehrstufigen Verfahren gewonnen, wobei wirksamkeitsmitbestimmende Inhaltsstoffe (Flavonoide, Terpenlactone) angereichert sowie unerwünschte Begleitstoffe (Ginkgolsäuren) entzogen werden.

Die Überwachung der gleich bleibend hohen pharmazeutischen Qualität des Arzneimittels Kaveri® 50 mg wird über sehr umfangreiche Kontrollmaßnahmen während der Gewinnung der Ausgangsdroge (getrocknete Blätter des Ginkgobaumes), der Herstellung des Extraktes sowie bei der Herstellung der Filmtabletten realisiert.

Der Ginkgo-Extrakt von Kaveri® 50 mg kann u.a. bei Hirnleistungsstörungen eingesetzt werden. Bei diesen Störungen haben oftmals die roten Blutkörperchen ihre normale Elastizität verloren, die Blutplättchen neigen zur Verklumpung und der Gehalt des Faserstoffes im Blut (Fibrinogen) ist zu hoch. All diese Faktoren führen dazu, dass die Kopfarterien nicht mehr ausreichend mit sauerstoffreichem Blut versorgt werden. Da das Gehirn und die Sinnesorgane eine besonders hohe Stoffwechselaktivität aufweisen, machen sich schon kleinste Störungen durch Symptome wie Ohrensausen, Schwindel aber auch Gedächtnisstörungen und Konzentrationsschwäche bemerkbar. Der Extrakt in Kaveri® 50 mg bekämpft diese Störungen. Er macht die roten Blutkörperchen elastischer, verhindert das Zusammenklumpen von Blutplättchen und senkt den Gehalt an zähflüssigen Faserstoffen. Deshalb ist Kaveri® 50 mg gerade bei dieser Indikation und bei diesen Symptomen von Nutzen.

Der pflanzliche Extrakt in Kaveri® 50 mg schützt aber auch die Nervenzellen und verbessert die Nährstoffzufuhr zum Gehirn. Er verbessert die Fließeigenschaften des Blutes und damit die Durchblutung der Gewebe. Durch Minderdurchblutung bedingte Beschwerden bessern sich in vielen Fällen entscheidend oder verschwinden ganz.

Bei weiteren Fragen berät Sie unser Service-Team gern.

Cassella-med Kundenberatung

Stichwort: Kaveri®

Postfach 10 06 24, 50446 Köln

E-Mail: dialog@cassella-med.eu www.kaveri.de

Tel.: 0800/16 52-500

Fax: 0800/16 52-700

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Zuletzt aktualisiert: 16.08.2022

Quelle: Kaveri 50mg - Beipackzettel

Wirkstoff(e) Extrakt aus Gingko Ginkgoblätter
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Hersteller KSK-Pharma Vertriebs AG
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 31.08.1995
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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden