Was Fludarabinphosphat Actavis enthält
- Der Wirkstoff ist Fludarabinphosphat. Eine Durchstechflasche enthält 50 mg Fludarabinphosphat.
- Die sonstigen Bestandteile sind Mannitol und Natriumhydroxid.
Wie Fludarabinphosphat Actavis aussieht und Inhalt der Packung
Eine Durchstechflasche enthält 50 mg Fludarabinphosphat als weißes Pulver für eine Injektion oder Infusion. Das Pulver wird aufgelöst, bevor es Ihnen verabreicht wird. 1 ml der rekonstituierten Lösung enthält 25 mg Fludarabinphosphat.
Packungsgrößen:
1 Durchstechflasche à 50 mg
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.
Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller
Pharmazeutischer Unternehmer:
Actavis Group PTC ehf. Reykjavikurvegur 76 – 78 220 Hafnarfjördur
Island
Hersteller:
S.C Sindan-Pharma s.r.l.
11th, Ion Mihalache Blvd., Sector 1
011171 Bukarest Rumänien
Zulassungsnummer: 1-27234
Diese Packungsbeilage wurde zuletzt überarbeitet im März 2014.
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Die folgenden Informationen sind für medizinisches Fachpersonal bestimmt:
Fludarabinphosphat Actavis 25 mg/ml Lyophilisat zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung
Hinweise zu Gebrauch, Handhabung und Entsorgung
ANTINEOPLASTISCHES ARZNEIMITTEL
Ein Wechsel von der Initialtherapie mit Fludarabinphosphat auf Chlorambucil sollte bei Patienten, die nicht auf Fludarabinphosphat ansprechen, vermieden werden, da die meisten Fludarabinphosphat- refraktären Tumoren auch auf Chlorambucil nicht ansprachen.
Hinweise für den Gebrauch
Rekonstitution
Für die parenterale Anwendung ist Fludarabinphosphat Actavis unter aseptischen Bedingungen durch Zugabe von sterilem Wasser für Injektionszwecke zuzubereiten. Nach Rekonstitution mit 2 ml Wasser für Injektionszwecke sollte sich das Pulver innerhalb von höchstens 15 Sekunden vollständig auflösen. Die so erhaltene Lösung enthält je Milliliter 25 mg Fludarabinphosphat, 25 mg Mannitol sowie Natriumhydroxid zur Einstellung des pH-Wertes auf 7,7. Der pH-Bereich des Endproduktes liegt zwischen 7,2 und 8,2.
Verdünnung
Die erforderliche Dosis (auf Basis der Körperoberfläche des Patienten errechnet) wird in eine Spritze aufgezogen.
Für die intravenöse Bolusinjektion wird diese Dosis in 10 ml Kochsalzlösung (0,9 %) verdünnt. Alternativ kann die erforderliche Dosis auch in 100 ml Kochsalzlösung (0,9 %) verdünnt und über eine Dauer von etwa 30 Minuten infundiert werden.
Fludarabinphosphat darf nicht mit anderen Arzneimitteln gemischt werden.
Lagerung nach der Rekonstitution
Die physikalische und chemische Stabilität des Arzneimittels nach Rekonstitution in Wasser für Injektionszwecke wurde für 8 Stunden bei 25 ± 2 °C und 60 ± 5 % rF oder für 7 Tage bei 5 ± 3 °C nachgewiesen. Aus mikrobiologischer Sicht sollte die gebrauchsfertige Zubereitung sofort verwendet werden. Wenn sie nicht sofort verwendet wird, ist der Anwender für die Dauer und die Bedingungen der Aufbewahrung vor Gebrauch verantwortlich.
Kontrolle vor der Anwendung
Die rekonstituierte Lösung ist klar und farblos. Sie sollte vor der Anwendung visuell kontrolliert werden.
Nur klare und farblose Lösungen ohne sichtbare Partikel dürfen verwendet werden. Im Falle eines defekten Behältnisses sollte Fludarabinphosphat Actavis nicht verwendet werden.
Handhabung und Entsorgung
Schwangeres Personal muss vom Umgang mit Fludarabinphosphat Actavis ausgeschlossen werden.
Die Vorschriften für eine ordnungsgemäße Handhabung entsprechend den nationalen Anforderungen für zytotoxische Arzneimittel müssen beachtet werden. Beim Umgang und der Zubereitung der Lösung ist Vorsicht geboten. Es wird empfohlen, Latexhandschuhe und Schutzbrille zu tragen, um einen Kontakt mit der Substanz bei Zerbrechen der Durchstechflasche oder anderweitigem versehentlichem Verschütten zu vermeiden.
Sollten Haut oder Schleimhäute mit der Lösung in Berührung kommen, so muss der betroffene Bereich sorgfältig mit Wasser und Seife gereinigt werden. Bei Kontakt mit den Augen sind diese gründlich mit reichlich Wasser auszuspülen. Das Einatmen des Pulvers oder der Dämpfe ist zu vermeiden.
Das Arzneimittel ist nur für den Einmalgebrauch bestimmt.
Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallmaterial ist entsprechend den nationalen Anforderungen für Zytostatika zu beseitigen.