Schirmitzbüheler Nieren- und Blasentee

Schirmitzbüheler Nieren- und Blasentee
Wirkstoff(e)Bärentraubenblätter, Orthosiphonblätter, Wacholderbeeren, Hauhechelwurzel, Pfefferminzblätter
ZulassungslandAT
ZulassungsinhaberApotheke Schirmitzbühel KG
Zulassungsdatum17.12.1992
ATC CodeC03BX; G04BX
AbgabestatusAbgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
VerschreibungsstatusArzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Pharmakologische GruppeLow-Ceiling-Diuretika, exkl. Thiazide

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Schirmitzbüheler Nieren- und Blasentee ist eine Teemischung mit harntreibender Wirkung. Er wird angewendet zur Vorbeugung von Harngrieß und Harnsteinbildung. Schirmitzbüheler Nieren- und Blasentee ist nicht für Kinder unter 18 Jahren geeignet.

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Schirmitzbüheler Nieren- und Blasentee darf nicht angewendet werden,

  • wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen einen der Bestandteile sind, insbesondere bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Pfefferminze und Menthol,
  • bei Wasseransammlungen (Ödemen) aufgrund eingeschränkter Herz- und Nierentätigkeit, sowie bei Herz-, oder Nierenerkrankungen, bei denen eine verminderte Flüssigkeitszufuhr empfohlen wird,
  • bei schweren Leber- oder Nierenerkrankungen sowie entzündlichen Nierenerkrankungen,
  • von Kindern unter 18 Jahren,
  • während der Schwangerschaft und Stillzeit.

Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Schirmitzbüheler Nieren- und Blasentee ist erforderlich

Beim Vorliegen von chronischen Nierenerkrankungen sowie beim Auftreten von Fieber, Harnverhalten, Koliken oder Blut im Harn ist der Arzt zu kontaktieren.

Beim Auftreten von Schmerzen in der Nierengegend oder einem Veilchengeruch des Harns ist die Anwendung abzubrechen und ein Arzt aufzusuchen.

Wenn sie unter Bluthochdruck oder einer Erkrankung des Herzens leiden oder bei Sodbrennen, Gallensteinen oder anderen Gallenleiden sollten Sie vor der Anwendung von Schirmitzbüheler Nieren- und Blasentee einen Arzt befragen.

Bei Anwendung von Schirmitzbüheler Nieren- und Blasentee mit anderen Arzneimitteln

Schirmitzbüheler Nieren- und Blasentee soll nicht gemeinsam mit Mitteln angewendet

werden, die einen sauren Harn verursachen.

Schwangerschaft und Stillzeit

Schirmitzbüheler Nieren- und Blasentee darf während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht

angewendet werden.

Wie wird es angewendet?

Zur Einnahme nach Bereitung eines Aufgusses.

Für eine Tasse wird ein Esslöffel Tee mit siedendem Wasser (150 ml) übergossen, bedeckt etwa 5 Minuten stehengelassen und dann abgeseiht.

Erwachsene und Jugendliche über 18 Jahren:

3 bis 4 mal täglich 1 Tasse frisch zubereiteten Tee trinken.

Es wird empfohlen, während der Anwendung der Teemischung reichlich Gemüse zu essen, sodass ein alkalischer Harn gebildet wird.

Bei einer Durchspülungstherapie ist auf eine reichliche zusätzliche Flüssigkeitszufuhr zu achten.

Die Anwendung sollte nicht länger als 7 Tage und ohne Rücksprache mit einem Arzt nicht öfter als fünfmal im Jahr erfolgen.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung von Schirmitzbüheler Nieren- und Blasentee haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

In Einzelfällen können allergische Reaktionen auftreten. Manchmal kann es zu einer grünlichen Verfärbung des Harns kommen.

Bei lang andauernder Anwendung oder Überdosierung kann es zur Steigerung der Herzfrequenz und zu Bluthochdruck, zentralnervösen Anfällen, Störungen der Monatsblutung, Nierenschäden oder Leberschäden kommen.

Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt, oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind.

WIE

IST

SCHIRMITZBÜHELER

NIEREN-

UND

BLASENTEE

Wie soll es aufbewahrt werden?

Weitere Informationen

100 g enthalten: Bärentraubenblätter 18 g, Orthosiphonblätter 18 g, Wacholderbeeren 18g, Bruchkraut 18 g, Hauhechelwurzel 18 g, Pfefferminzblätter 5 g, Hagebuttenfrüchte 5 g.

Reg. Nr. APO-5-00650

Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt genehmigt im Oktober 2010.

Zuletzt aktualisiert am 26.07.2023

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