Das Pharmakovigilanz - und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité-Universitätsmedizin (www.embryotox.de) empfiehlt:
Schwangerschaft
Dexketoprofen darf nicht in den letzten beiden Schwangerschaftsdritteln (2. und 3. Trimenon) der Schwangerschaft angewendet werden. Die Erfahrungen zu Dexketoprofen sind sehr gering, allerdings hoch für die Gruppe der NSAR. Im 1. Schwangerschaftsdrittel (1. Trimenon) konnten keine Zusammenhänge zwischen der Einnahme von Dexketoprofen und einem erhöhten Fehlbildungsrisiko beim ungeborenen Baby festgestellt werden. Es gibt hierzu aber nur wenige Erfahrungsberichte, allerdings auch keine Berichte, die ein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen beweisen.
Die Gruppe der NSAR kann im 2. und 3. Trimenon einen Verschluss des Ductus arteriosus Botalli beim ungeborenen Kind hervorrufen. Das ist eine Gefäßverbindung zwischen Herz und Lunge (zwischen der Aorta und dem Truncus pulmonalis). Der Verschluss kann zu Nierenfunktionsstörungen sowie zu Bluthochdruck und einer Darmentzündung (Dünn- und Dickdarm) beim Neugeborenen führen. Hierzu gibt es viele Erfahrungsberichte, speziell ab der 28. Schwangerschaftswoche.
Alternativen zu Dexketoprofen sind:
- Paracetamol, das in der gesamten Schwangerschaft verwendet werden darf
- Ibuprofen, welches Schwangere im 1. und 2. Schwangerschaftsdrittel anwenden können
Stillzeit
Dexketoprofen darf nicht in der Stillzeit angewendet werden, da es zu schwerwiegenden Nebenwirkungen beim Säugling führen kann, wie zum Beispiel einer Hirnblutung oder einer Nierenschwäche. Versehentlich eingenommenes Dexketoprofen erfordert keine Einschränkung des Stillens.
Als Alternative können Stillende folgende Wirkstoffe verwenden: