Gunskirchner Hustentee

Gunskirchner Hustentee
Wirkstoff(e)Süßholzwurzel, Eibischblätter, Spitzwegerichblätter, Quendelkraut, Eibischwurzel, Fenchel (Foeniculum vulgare), Königskerzenblüten, Malvenblüten, Primelwurzel, Klatschmohnblüten, Ringelblumenblüten
ZulassungslandAT
ZulassungsinhaberSonnen - Apotheke
Zulassungsdatum06.04.1993
ATC CodeR05X
AbgabestatusAbgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
VerschreibungsstatusArzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Pharmakologische GruppeAndere Zubereitungen gegen Erkältungskrankheiten

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Gunskirchner Hustentee ist eine Teemischung mit reizlindernder und schleimlösender

Wirkung bei Husten.

Er wird angewendet zur Linderung des Hustenreizes bei Katarrhen der Luftwege und bei

trockenem Reizhusten.

Die Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren sollte nur auf ärztliche Anweisung erfolgen.

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Gunskirchner Hustentee darf nicht angewendet werden,

  • wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen einen der Bestandteile sind, insbesondere bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Primeln, Lippenblütlern wie Thymian, Korbblütlern wie Ringelblume, sowie gegenüber Fenchel oder Sellerie,
  • bei schweren Lebererkrankungen
  • bei schweren Herz-/Kreislauferkrankungen,
  • bei Kaliummangel,
  • bei Diabetes (Zuckerkrankheit),
  • bei schwerer Einschränkung der Nierenfunktion,
  • bei Kindern mit einmal aufgetretener akuter schwerer Kehlkopfentzündung mit Atemnot,

− während der Schwangerschaft und Stillzeit.

Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Gunskirchner Hustentee ist erforderlich

Wenn Sie unter Asthma, einer hormonabhängigen Erkrankung (z.B. einem östrogenabhängigen Tumor), Gastritis oder Magengeschwüren leiden, sollten Sie Gunskirchner Hustentee nur nach Rücksprache mit einem Arzt anwenden.

Beim Auftreten von Atemnot, Fieber oder Husten mit eitrigem Auswurf sollten Sie einen Arzt aufsuchen.

Bei Anwendung von Gunskirchner Hustentee mit anderen Arzneimitteln

Ein Abstand von mindestens einer Stunde zwischen der Anwendung von Gunskirchner Hustentee und der Einnahme anderer Medikamente wird empfohlen, da die Aufnahme anderer, gleichzeitig eingenommener Arzneimittel verzögert werden kann.

Kaliumverluste durch andere Arzneimittel, z.B. die Harnausscheidung steigernde Arzneimittel, können verstärkt werden. Durch Kaliumverluste nimmt die Empfindlichkeit gegenüber bestimmten den Herzmuskel stärkenden Arzneimitteln (Herzglykoside) zu.

Schwangerschaft und Stillzeit

Gunskirchner Hustentee darf während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.

Wie wird es angewendet?

Zur Einnahme nach Bereitung eines Aufgusses.

Für 1 Tasse wird 1 Esslöffel Tee mit siedendem Wasser (150 ml) übergossen, bedeckt etwa 10 Minuten stehengelassen und dann abgeseiht.

Mehrmals täglich eine Tasse frisch zubereiteten Tee trinken.

Die Teemischung sollte ohne Rücksprache mit dem Arzt nicht über einen längeren Zeitraum (4-6 Wochen) eingenommen werden.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung von Gunskirchner Hustentee haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

In Einzelfällen können allergische Reaktion, Magenbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen auftreten. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind keine weiteren Nebenwirkungen bekannt. Bei Langzeitanwendung kann es zu einer vermehrten Wasseransammlung im Gewebe, zu Bluthochdruck, Muskelschwäche und Herzrhythmusstörungen kommen.

Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt, oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind.

Wie soll es aufbewahrt werden?

Vor Licht und Feuchtigkeit geschützt aufbewahren.

Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden.

Weitere Informationen

100 g enthalten: Süßholzwurzel 15 g, Eibischblätter 15 g, Spitzwegerichblätter 15 g, Quendelkraut 13 g, Eibischwurzel 8 g, Fenchel 8 g, Königskerzenblüten 8 g, Malvenblüten 8 g, Primelwurzel 4 g, Klatschmohnblüten 4 g, Ringelblumenblüten 2 g.

Reg.Nr. 5-00827

Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt genehmigt im März 2010.

Zuletzt aktualisiert am 26.07.2023

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