Sie dürfen Sintrom erst nach einer medizinischen Untersuchung anwenden. Sintrom ist nicht für alle Patienten geeignet.
Sintrom darf nicht eingenommen werden
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wenn Sie allergisch gegen Acenocoumarol, verwandte gerinnungshemmende Arzneimittel (Cumarine) oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind. Wenn das für Sie zutrifft, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt bevor Sie Sintrom einnehmen.
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bei einer Schwangerschaft (siehe auch „Schwangerschaft und Stillzeit“);
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wenn Ihnen entsprechende Laborkontrollen unmöglich sind, oder Sie die vorgeschriebenen Kontroll-Termine nicht einhalten.
Bei allen krankhaften Zustandsbildern, bei denen das Risiko einer eventuellen Blutung größer ist als der mögliche Behandlungsnutzen, wie z.B.:
bei Blutungsneigung, starker Verminderung der Blutplättchen (Thrombozytopenie);
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bei Anwendung kurz vor oder nach chirurgischen Eingriffen im Bereich des Gehirns oder des Rückenmarks, bei Augenoperationen und in der Unfallchirurgie bei ausgedehnten Weichteilverletzungen;
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bei Magen-Darm-Geschwüren; bei Blutungen im Bereich des Magen-Darm-Kanals, der Harnwege, der Atmungsorgane; ferner bei Gehirnblutung, bei Herzbeutelentzündungen, bei Herzbeutelergüssen, bei Entzündungen der Herzinnenhaut;
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bei schwerer Bluthochdruckerkrankung, schweren Leber- und Nierenerkrankungen;
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bei gesteigerter Blutungsneigung kurz vor oder nach Operationen an der Lunge, der Vorsteherdrüse, der Gebärmutter etc.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bevor Sie Sintrom einnehmen.
Bei bestimmten Zustandsbildern oder Krankheiten wie z.B. bei Zuckerkrankheit, Schilddrüsenüberfunktion, Tumoren, Nierenerkrankungen, Infektionen, Entzündungen und bestimmten Bluterkrankungen (bestehender oder Verdacht auf Protein C- oder Protein S-Mangel), bei denen Sintrom eine verstärkte Wirksamkeit entfalten könnte, ist eine engmaschige ärztliche Überwachung notwendig.
Sollten Sie an Leberfunktionsstörungen und/oder Nierenfunktionsstörungen leiden, ist besondere Vorsicht angezeigt, da auch in diesem Fall die Wirkung von Sintrom verstärkt werden kann.
Bei Erkrankungen des Magen-Darmtraktes und bei schwerer Herzmuskelschwäche ist besondere Vorsicht geboten, da die Wirkung von Sintrom verändert werden kann.
Während der Behandlung mit gerinnungshemmenden Arzneimitteln dürfen Sie keine Injektionen in die Muskulatur (intramuskulär) erhalten, da dadurch Blutergüsse verursacht werden können. Injektionen unter die Haut oder in die Vene haben keine derartigen Folgen.
Sollten während der Behandlung mit Sintrom Untersuchungen wie eine Angiographie (Gefäßdarstellung im Röntgenbild), Lumbalpunktion („Kreuzstich“ zur Gewinnung von Gehirnflüssigkeit aus dem Rückenmarkskanal), kleinere chirurgische Eingriffe oder Zahnentfernung etc. notwendig sein, ist im Hinblick auf die Blutungsgefahr besondere Vorsicht geboten. Sie sollten daher Kontakt mit dem Arzt aufnehmen, der die Gerinnungsbehandlung bei Ihnen durchführt, damit er gegebenenfalls rechtzeitig eine Anpassung der Dosis bzw. eine Kontrolle der Gerinnungsintensität veranlassen kann.
Auf jeden Fall muss auch der Arzt, der den jeweiligen Eingriff durchführt, davon in Kenntnis gesetzt werden, dass Sie ein gerinnungshemmendes Arzneimittel einnehmen. Aus diesem Grund sollten Sie bei jedem Arztbesuch den Antikoagulanzien-Ausweis, den Ihnen der verordnende Arzt übergeben hat, vorweisen.
Es besteht ein höheres Risiko für schwere oder tödliche Blutungen, zum Beispiel bei starker Hemmung der Blutgerinnung (INR> 4,0), stark schwankenden Blutgerinnungswerten, einem Alter ≥ 65 Jahren, Blutungen im Magen-Darm-Trakt, Bluthochdruck, Erkrankungen der Blutgefäße des Gehirns, schweren Herzerkrankungen, Anämie (Blutarmut), Malignität (bösartige Erkrankung), Traumen (Wunden oder Verletzungen), Nierenfunktionsschwäche oder bei gleichzeitiger Einnahme eines der in Abschnitt „Einnahme von Sintrom zusammen mit anderen Arzneimitteln“ aufgeführten Arzneimittel.