Osanit® Blähungen, homöopathische Globuli

Osanit® Blähungen, homöopathische Globuli
ZulassungslandCH
ZulassungsinhaberVERFORA SA
ATC CodeA03Z
VerschreibungsstatusArzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild kann Osanit Blähungen bei Blähungen, Dreimonatskoliken, Bauchschmerzen sowie krampfartigen Verdauungsbeschwerden bei Kindern ab dem Säuglingsalter angewendet werden.

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Was sollte dazu beachtet werden?

Bei unklaren und schwerwiegenden Beschwerden sowie bei fehlender Besserung nach 2 Tagen muss eine ärztliche Untersuchung erfolgen.

Die Anwendung bei Kindern unter 1 Jahr darf nur nach ärztlicher Verordnung erfolgen.

Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin andere Arzneimittel verordnet hat, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, ob Osanit Blähungen gleichzeitig angewendet werden darf.

Darf Osanit Blähungen, homöopathische Globuli während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen/angewendet werden?

Wie wird es angewendet?

Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn bei der Behandlung eines Kleinkindes/Kindes die gewünschte Besserung nicht eintrifft, ist mit ihm ein Arzt bzw. eine Ärztin aufzusuchen. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.

Die empfohlene Dosierung beträgt:

Kinder von 1 Monat bis 2 Jahren:  1 Kügelchen

Kinder von 2 bis 6 Jahren:   3 Kügelchen

Kinder von 6 bis 12 Jahren:   5 Kügelchen

Am 1. und 2. Tag wird die entsprechende Anzahl Kügelchen 4 bis 5 mal täglich, ab dem 3. Tag 2 mal täglich verabreicht.

Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.

Anwendung bei Kindern unter 1 Jahr nur nach ärztlicher Verordnung.

Die Anwendung kann bei Kindern unter 1 Monat nicht empfohlen werden.

Wenn sich Ihr Kind nach 2 Tagen nicht besser oder gar schlechter fühlt, wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Osanit Blähungen zum Zergehen lassen unter die Zunge legen.

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Wann darf Osanit Blähungen nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?

Osanit Blähungen darf nicht eingenommen werden, wenn Ihr Kind allergisch gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile ist.

Die Anwendung bei Kindern unter 1 Jahr darf nur nach ärztlicher Verordnung erfolgen.

Die Anwendung kann bei Kindern unter 1 Monat nicht empfohlen werden.

Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten, bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Ihr Kind

• an anderen Krankheiten leiden

• Allergien haben oder

• andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen.

Welche Nebenwirkungen kann Osanit Blähungen haben?

Für Osanit Blähungen sind bisher bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Nebenwirkungen beobachtet worden. Wenn Sie dennoch Nebenwirkungen beobachten, informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.

Bei Einnahme von homöopathischen Arzneimitteln können sich die Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). Bei andauernder Verschlechterung setzen Sie Osanit Blähungen ab und informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.

Wie soll es aufbewahrt werden?

Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.

Bei Raumtemperatur (15-25 °C) lagern.

Röhrchen fest verschlossen halten und trocken aufbewahren, um den Inhalt vor Licht und Feuchtigkeit zu schützen.

Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.

Weitere Informationen

Was ist in Osanit Blähungen enthalten?

7.5 g Globuli enthalten als Wirkstoff 75 mg Matricaria recutita (Chamomilla) D12

Excipiens ad Globulos (Xylit, Hypromellose)

Zulassungsnummer

66076 (Swissmedic)

Wo erhalten Sie Osanit Blähungen? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung.

Packungen à 7.5 g.

Zulassungsinhaberin

VERFORA SA, 1752 Villars-sur-Glâne.

Diese Packungsbeilage wurde im März 2016 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

Zuletzt aktualisiert am 24.08.2023

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden

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