Bei Anhalten der Beschwerden über einen Monat sollte ärztliche Hilfe beansprucht werden.
Bis heute sind keine Anwendungseinschränkungen bekannt.
Bei bestimmungsgemässem Gebrauch sind keine besonderen Vorsichtsmassnahmen notwendig.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten, bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbsteingekaufte!) einnehmen!
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Medikamente verzichten oder den Arzt, Apotheker oder Drogisten resp. die Ärztin, Apothekerin oder Drogistin um Rat fragen.