Was sollte dazu beachtet werden?
Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin andere Arzneimittel verordnet hat, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, ob Selomida® Gelenke gleichzeitig eingenommen werden darf.
Bei akuten Zuständen, die z.B. mit Rötung, Schwellung oder Überwärmung von Gelenken einhergehen, sowie bei andauernden Beschwerden ist ein Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen.
Gelenkerkrankungen bei Kindern müssen ärztlich abgeklärt werden, daher soll Selomida® Gelenke bei Kindern unter 12 Jahren nicht ohne ärztliche Verschreibung angewandt werden.
Mit diesem Arzneimittel können keine grobstofflichen Mangelzustände (z.B. an Eisen, Kalzium) behandelt werden.
Selomida® Gelenke enthält 7,5 g Milchzucker pro Beutel. Falls Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bei Ihnen eine Zuckerunverträglichkeit festgestellt hat, informieren Sie ihn oder sie, bevor Sie dieses Medikament einnehmen.
Diabetiker/innen: 1 Beutel entspricht 7,5 g Kohlenhydraten.
Darf Selomida Gelenke während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. die Ärztin, Apothekerin oder Drogistin um Rat fragen.