Sidroga® Säuglings- und Kindertee

Abbildung Sidroga® Säuglings- und Kindertee
Zulassungsland Schweiz
Hersteller Sidroga
Suchtgift Nein

Zulassungsinhaber

Sidroga

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Sidroga Säuglings- und Kindertee enthält die folgenden Pflanzenteile in getrockneter Form und fein geschnittener Qualität (geprüft nach Arzneibuch): Süsser Fenchel (Früchte), Kamillenblüten, Lindenblüten, Melissenblätter, Pfefferminzblätter und Zitronenverbenenblätter (Verveine). Den in Sidroga Säuglings- und Kindertee enthaltenen Pflanzen werden traditionsgemäss beruhigende und blähungswidrige Eigenschaften zugeschrieben. Sidroga Säuglings- und Kindertee wird verwendet bei Blähungen.

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Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Bei andauernden oder immer wiederkehrenden Magenbeschwerden bei Kindern empfiehlt es sich, einen Arzt bzw. eine Ärztin aufzusuchen und die Ursachen der Beschwerden abklären zu lassen.


Sidroga Säuglings- und Kindertee darf nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber einem der Bestandteile (siehe «Was ist in Sidroga Säuglings- und Kindertee enthalten?»).

Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Ihr Kind an anderen Krankheiten leidet, insbesondere an Krankheiten der Verdauungsorgane, Allergien (Nahrungs- und Arzneimittel) hat oder andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnimmt.


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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Für Sidroga Säuglings- und Kindertee sind bisher bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Nebenwirkungen beobachtet worden.

Wenn Sie dennoch Nebenwirkungen beobachten, informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Sidroga Säuglings- und Kindertee ist bei Raumtemperatur (15?25 °C), vor Licht geschützt, an einem trockenen Ort und ausserhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.

Die Doppelkammerbeutel in Aromaschutzverpackung dürfen nur bis zu dem auf dem Behälter mit «Exp.» bezeichneten Datum verwendet werden.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.

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Weitere Informationen

1 Doppelkammerbeutel enthält in getrockneter Form und fein geschnittener Qualität 1,3 g einer Mischung bestehend aus: Süsser Fenchel (Früchte) 10%, Kamillenblüten 40%, Lindenblüten 10%, Melissenblätter 10%, Pfefferminzblätter 10% und Zitronenverbenenblätter (Verveine) 20%.

Die Bestandteile stammen aus biologischem Anbau.

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden