Der Beruhigungstee darf nicht angewendet werden,
- wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen einen der Bestandteile sind, insbesondere bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Pfefferminze und Menthol oder gegenüber Lippenblütlern wie z.B. Melisse,
- bei Entzündungen oder Verschluss der Gallenwege,
- bei Gallensteinleiden,
- bei Lebererkrankungen,
- von Kindern unter 12 Jahren.
Besondere Vorsicht bei der Einnahme des Beruhigungstees ist erforderlich:
- Der Beruhigungstee kann, wie alle beruhigend wirkenden Arzneimittel, die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen.
- Während der Anwendung des Beruhigungstees sollten Sie keinesfalls Alkohol trinken.
Bei Anwendung des Beruhigungstees mit anderen Arzneimitteln
Die Anwendung des Beruhigungstees gemeinsam mit anderen Beruhigungs- und Schlafmitteln wird nicht empfohlen, außer dies erfolgt auf ausdrückliche Anweisung des Arztes.
Schwangerschaft und Stillzeit
Bisher gibt es keine Anhaltspunkte für Risiken bei der Anwendung des Beruhigungstees in der Schwangerschaft und Stillzeit. Ergebnisse von Untersuchungen zur Anwendung während Schwangerschaft und Stillzeit liegen aber nicht vor.
Bei der Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit ist Vorsicht geboten. Die Anwendung sollte nur im Bedarfsfall und kurzfristig erfolgen.