Genu-cyl-Tropfen dürfen nicht eingenommen werden,
wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile sind.
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Genu-cyl-Tropfen ist erforderlich,
wenn der erwartete Erfolg durch die Behandlung nicht eintritt und die Beschwerden weiter fortbestehen, dann ist eine ärzliche Beratung erforderlich.
Dieses Arzneimittel enthält pro Einzeldosis (7 – 15 Tropfen) 158 - 338 mg Alkohol und darf daher Alkoholkranken nicht gegeben werden.
Der Alkoholgehalt ist bei Schwangeren bzw. Stillenden sowie bei Patienten mit erhöhtem Risiko auf Grund einer Lebererkrankung oder Epilepsie zu berücksichtigen.
Kinder:
Die Anwendung von Genu-cyl-Tropfen bei Kindern unter 12 Jahren wird nicht empfohlen, da keine ausreichenden Daten vorliegen.
Zu Beginn der Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln kann es zu einer vorüber- gehenden Verschlimmerungen der bestehenden Beschwerden kommen (Erstverschlim- merung). In einem solchen Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt be- fragen.
Jede längere Behandlung mit einem homöopathischen Arzneimittel sollte von einem homöo- pathisch erfahrenen Arzt kontrolliert werden, da bei nicht indizierter Einnahme unerwünschte Arzneimittel-Prüfsymptome (neue Symptome) auftreten können.
Bei Einnahme von Genu-cyl-Tropfen mit anderen Arzneimitteln:
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind keine bekannt.
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen bzw. vor kurzem eingenommen haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Schwangerschaft und Stillzeit
Das Arzneimittel darf in Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingenommen werden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:
Genu-cyl-Tropfen haben keinen oder einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Verkehrs- tüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen.
Bitte beachten Sie den Alkoholgehalt von 49,5 Gew.-%.