Prostin darf nicht angewendet werden,
- wenn Sie allergisch gegen Dinoproston oder einen der in Abschnitt 6 genannten sonstigen
Bestandteile dieses Arzneimittels sind.
bei genereller Gegenanzeige von Wehenmitteln, wie z.B.:
- bei mehrfach vorangegangenen Schwangerschaften.
- bei Patientinnen mit sechs oder mehr vorangegangenen termingerechten Entbindungen.
- bei vorangegangenen komplizierten Geburten.
- bei vorausgegangenen Operationen an der Gebärmutter (Kaiserschnitt oder Eröffnung der Gebärmutter durch Schnitt).
- bei früheren Operationen, Riss oder Verletzung am Gebärmutterhals.
- bei einem Missverhältnis zwischen dem Kopf des Kindes und des Beckens der Mutter.
- beim Vorliegen geburtshilflicher Zustände, wenn die Nutzen/Risiko-Abwägung für Mutter oder Kind zugunsten eines chirurgischen Eingriffs ausfällt.
- bei Ausfluss oder Blutungen aus der Scheide, die während der Schwangerschaft aufgetreten sind und deren Ursache ungeklärt ist.
- bei geburtsungünstiger Kindeslage (keine Scheitellage).
- bei vorliegenden Infektionen (Entzündung der Scheide, Entzündung des Gebärmutterhalses, Eihautinfektionssyndrom).
- bei atypischer Platzierung der Placenta (Placenta praevia).
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Dinoproston darf nur in Kliniken mit voll eingerichteten geburtshilflich–gynäkologischen Abteilungen und intensivmedizinischen Einrichtungen unter entsprechender fachärztlicher Aufsicht verwendet werden.
Bei Patientinnen mit Herz-, Leber- oder Nierenleiden, Asthma, grünem Star (Glaukom) bzw. erhöhtem Augeninnendruck, Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus), niedrigem oder hohem Blutdruck, Blutarmut, Epilepsie oder Riss der Eihäute sollte Dinoproston mit Vorsicht angewendet werden.
Wie bei allen Wehenmitteln muss die Gefahr eines Einreißens der Gebärmutterwand in Betracht gezogen werden.
Bei Frauen, die 35 Jahre oder älter waren, die Komplikationen während der Schwangerschaft hatten oder deren Schwangerschaft länger als 40 Wochen dauerte, wurde ein höheres Risiko von Gerinnungsbildung in den Gefäßen nach der Entbindung festgestellt (siehe Abschnitt „4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?“). Die Anwendung von Dinoproston sollte daher in dieser Patientengruppe nur mit Vorsicht erfolgen. Geeignete Maßnahmen sollten getroffen werden, um eine mögliche verstärkte Blutgerinnung gleich am Anfang nach der Geburt so schnell wie möglich feststellen zu können.
Der behandelnde Arzt sollte darauf achten, dass die Anwendung von Dinoproston zu einer versehentlichen Störung und einem anschließendem Verschluss von antigenem Gewebe führen kann, die in seltenen Fällen eine Entstehung des so genannten Anaphylactoid Syndrome of Pregnancy (Fruchtwasserembolie) verursachen kann.
Sollte nach einer Prostaglandin-Therapie die Ausstoßung der Frucht nicht oder unvollständig erfolgen, muss anschließend für eine vollständige Ausräumung der Gebärmutter gesorgt werden. Auch in Fällen einer erfolgreichen Fruchtausstoßung soll stets eine Nachkürettage erfolgen.
Anwendung von Prostin zusammen mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen/angewendet haben ober beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen/anzuwenden.
Dinoproston kann die Wirkung von Oxytocin (ein Hormon, das Geburtswehen auslöst) verstärken. Von einer gleichzeitigen Verabreichung ist daher Abstand zu nehmen.
Schmerzstillende und entzündungshemmende Mittel (sogenannte „NSAR“) vermindern die körpereigene Prostaglandinsynthese. Vor Anwendung von Dinoproston ist deren Absetzen in Erwägung zu ziehen.
Schwangerschaft und Stillzeit
Schwangerschaft
Das Arzneimittel ist zur Anwendung in allen Fällen der therapeutisch angezeigten Fruchtausstoßung während des ersten und zweiten Schwangerschaftsdrittels, insbesondere bei verhaltener Fehlgeburt (missed abortion) und Blasenmole (eine Störung der Entwicklung des Embryos) geeignet.
Stillzeit
Eine Applikation während der Stillzeit erübrigt sich.
Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Nicht zutreffend.