Was sollte dazu beachtet werden?
Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin andere Arzneimittel verordnet hat, fragen Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, ob A.Vogel Stirnhöhlen-Tabletten gleichzeitig eingenommen werden dürfen.
Sollten die Beschwerden länger als 7 Tage andauern oder mit Fieber (über 38° C) verbunden sein, ist ein Arzt oder eine Ärztin zu konsultieren.
Wann dürfen A. Vogel Stirnhöhlen-Tabletten N nicht oder nur mit Vorsicht angewendet werden?
Nicht anwenden bei Chromüberempfindlichkeit. Nicht anwenden bei Kleinkindern unter 2 Jahren. Bitte nehmen Sie A.Vogel Stirnhöhlen-Tabletten erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Zuckerunverträglichkeit leiden. Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
▪an anderen Krankheiten leiden,
▪Allergien haben oder
▪andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen (oder äusserlich anwenden!)!
Dürfen A.Vogel Stirnhöhlen-Tabletten während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. die Ärztin, Apothekerin oder Drogistin um Rat fragen.