Was sollte dazu beachtet werden?
Es ist für einen regelmässigen Stuhlgang zu sorgen. Dazu gehört nebst genügend Flüssigkeit eine abwechslungsreiche Ernährung, die viel Faserstoffe, aber nur wenig schwer verdauliche Fette und keine scharfen Gewürze enthalten soll. Eine Analhygiene ist bei Hämorrhoidalbeschwerden besonders wichtig. Hierbei sollte der Darmausgang nach dem Stuhlgang zunächst mit einem weichen und saugfähigen Toilettenpapier vorsichtig gereinigt und anschliessend feucht nachgereinigt werden.
Wann darf Faktu nicht angewendet werden?
Faktu darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegenüber den Wirkstoffen Policresulen und Cinchocain sowie einigen Arzneimitteln zur örtlichen Betäubung (Lokalanästhetika) es sei denn, dass der Arzt bzw. die Ärztin dies ausdrücklich gestattet hat.
Faktu enthält Sojalecithin, das allergische Reaktionen verursachen kann. Deshalb darf Faktu nicht bei Überempfindlichkeit gegenüber Soja oder Erdnüssen (Kreuzallergie) angewendet werden.
Faktu darf nicht bei Kindern unter 12 Jahren angewendet werden.
Wann ist bei der Anwendung von Faktu Vorsicht geboten?
Bei Auftreten von allergischen Reaktionen ist die Behandlung zu unterbrechen und der Arzt/die Ärztin ist aufzusuchen.
Während der Behandlung mit Faktu sollten Sie an derselben Stelle keine anderen Arzneimittel anwenden.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte) einnehmen oder äusserlich anwenden.
Darf Faktu während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?
Es liegen keine klinischen Daten zur Anwendung von Faktu bei Schwangeren vor. Daher dürfen Sie Faktu während der Schwangerschaft nur auf Verordnung Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin verwenden, wenn die Anwendung zwingend notwendig ist.
Es ist nicht bekannt, ob die Wirkstoffe von Faktu in die Muttermilch übergehen. Deshalb sollte die Anwendung von Faktu während der Stillzeit vermieden werden.