Wann darf Gemmo Gelenkbeschwerden nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?
Gemmo® Gelenkbeschwerden darf nicht eingenommen werden bei bekannter Überempfindlichkeit auf einen der Inhaltsstoffe (siehe «Was ist in Gemmo® Gelenkbeschwerden enthalten?»).
Das Arzneimittel darf bei Kindern und Jugendlichen nicht angewendet werden.
Dieses Arzneimittel enthält 49 mg Alkohol (Ethanol) pro 1 Sprühstoss à 0.14 ml, entsprechend 350 mg/ml (35% m/V Ethanol). Die Menge in 3 Sprühstösse dieses Arzneimittels entspricht weniger als 4 ml Bier oder 2 ml Wein. Die geringe Alkoholmenge in diesem Arzneimittel hat keine wahrnehmbaren Auswirkungen. Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
• an anderen Krankheiten leiden,
• Allergien haben oder
• andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen!
Welche Nebenwirkungen kann Gemmo Gelenkbeschwerden haben?
Bei der Anwendung von Gemmo® Gelenkbeschwerden kann aufgrund des Alkoholgehaltes ein leichtes Brennen im Mund und Hals auftreten.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten oder Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.