Legalon® 70/140

Legalon® 70/140
Wirkstoff(e)Silymarin
ZulassungslandCH
ZulassungsinhaberMeda Pharma GmbH
ATC CodeA05BA03
VerschreibungsstatusArzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Pharmakologische GruppeLebertherapie, lipotrope Substanzen

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Die Leber hat im menschlichen Organismus mehrere lebenswichtige Aufgaben zu erfüllen, z.B. spielt sie eine beherrschende Rolle im Zucker-, Eiweiss- und Fettstoffwechsel, bei der Verdauung (Galleabsonderung) und bei der Entgiftung von Schlackenstoffen.

Silymarin, der aus der Mariendistel (Silybum marianum) gewonnene Wirkstoff des Legalon, schützt die Leber vor schädigenden Einflüssen und beschleunigt die Bildung gesunder Leberzellen bei bereits vorliegenden Leberschäden.

Legalon wird angewendet bei entzündlichen Lebererkrankungen und solchen Lebererkrankungen, die durch Einwirkung zahlreicher schädigender Substanzen entstehen.

Legalon darf nur auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin eingenommen werden.

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt oder Apotheker bzw. die Ärztin oder Apothekerin um Rat fragen.

Wie wird es angewendet?

Wenn nicht anders verschrieben, nehmen Erwachsene als Anfangsdosis sowie in schweren Fällen 420 mg Silymarin täglich, entsprechend 3 mal täglich 1 Kapsel Legalon 140 bzw. 3 mal täglich 2 Kapseln Legalon 70.

Zur Nachbehandlung und bei mittelschweren Fällen kann die tägliche Dosis auf 2 Kapseln Legalon 140 bzw. 3 Kapseln Legalon 70 reduziert werden.

Die Kapseln unabhängig von den Mahlzeiten unzerkaut mit etwas Flüssigkeit einnehmen.

Die Anwendung und Sicherheit von Legalon bei Kindern und Jugendlichen ist bisher nicht geprüft worden.

Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. Ihrer Ärztin oder Apothekerin.

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Wann darf Legalon nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?

Legalon darf nicht eingenommen werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Mariendistelfrüchte und/oder andere Korbblütler sowie einen der sonstigen Bestandteile.

Bei ungewöhnlichem Leistungsabfall, bei Gelbfärbung der Bindehaut der Augen oder der Haut, dunklem Urin oder entfärbtem Stuhl sollte als Hinweis auf eine mögliche Leberschädigung das Präparat abgesetzt werden und ein Arzt bzw. eine Ärztin aufgesucht werden.

Die Arzneimitteltherapie ersetzt nicht die Vermeidung der die Leber schädigenden Ursachen (z.B. Alkohol).

Da für die Anwendung von Legalon bei Kindern und Jugendlichen keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen, soll Legalon bei Kindern und Jugendlichen nicht angewendet werden.

Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie

  • an anderen Krankheiten leiden,
  • Allergien haben oder
  • andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen!

Welche Nebenwirkungen kann Legalon haben?

Folgende Nebenwirkungen können bei der Einnahme von Legalon auftreten:

Selten werden Magen-Darm-Beschwerden wie weicher Stuhl oder Durchfall beobachtet.

Sehr selten können Überempfindlichkeitsreaktionen, auch mit Hautausschlag oder Atemnot, auftreten.

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.

Wie soll es aufbewahrt werden?

Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.

Bei Raumtemperatur (15–25 °C) in der Originalverpackung und für Kinder unzugänglich lagern.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

Weitere Informationen

Was ist in Legalon enthalten?

1 Kapsel Legalon 70 enthält 86,5–93,35 mg standardisierter Trockenextrakt aus Mariendistelfrüchten entsprechend 70 mg Silymarin berechnet als Silibinin. Droge-Extrakt-Verhältnis: 36–44:1, Auszugsmittel: Ethylacetat. Dieses Präparat enthält zusätzlich Hilfsstoffe.

1 Kapsel Legalon 140 enthält 173,0–186,7 mg standardisierter Trockenextrakt aus Mariendistelfrüchten entsprechend 140 mg Silymarin berechnet als Silibinin. Droge-Extrakt-Verhältnis: 36–44:1, Auszugsmittel: Ethylacetat. Dieses Präparat enthält zusätzlich Hilfsstoffe.

Zulassungsnummer

38296 (Swissmedic).

Wo erhalten Sie Legalon? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.

Legalon 70: Packungen zu 40 und 200 Kapseln.

Legalon 140: Packungen zu 60 Kapseln.

Zulassungsinhaberin

MEDA Pharma GmbH, 8602 Wangen-Brüttisellen.

Diese Packungsbeilage wurde im März 2017 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2022

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden

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