Wann darf LIXIM PATCH nicht angewendet werden?
LIXIM PATCH darf nicht angewendet werden:
•bei Überempfindlichkeit gegenüber anderen nicht-steroidalen Entzündungshemmern (NSARs);
•bei verletzter Haut unterschiedlicher Ausprägungen: nässender Hautausschlag, Ekzem, infizierte Läsion, Verbrennung oder offene Wunde;
•im letzten Schwangerschaftsdrittel;
•während der Stillzeit;
•bei Säuglingen und Kleinkindern;
•bei Allergie gegenüber dem Wirkstoff oder einem Hilfsstoff gemäss Zusammensetzung (siehe «Was ist in LIXIM PATCH enthalten?»).
Wann ist bei der Anwendung von LIXIM PATCH Vorsicht geboten?
Es wird empfohlen, die kürzest notwendige Anwendungsdauer zu wählen, um das Auftreten unerwünschter Wirkungen zu minimieren.
Unterbrechen Sie die Behandlung sofort, falls ein Hautausschlag nach dem Aufkleben des Pflasters auftritt.
Befestigen Sie das Pflaster nur auf unversehrter, gesunder Haut. Das Pflaster darf nicht auf verwundeter Haut oder offenen Verletzungen aufgeklebt werden.
Das Pflaster soll nicht in Kontakt mit Schleimhäuten oder Augen kommen.
Bronchospasmus oder Rhinitis können bei Patienten mit Asthma, allergischer Rhinitis oder Nasenpolypen auftreten. Bei Patienten mit chronischem Nesselfieber (Urtikaria) sind allergische Reaktionen möglich.
Die Aufnahme von Etofenamat in den Körper ist bei der äusserlichen Anwendung in Form eines Pflasters sehr gering, weshalb das Risiko einer klinisch relevanten Wechselwirkung mit anderen Medikamenten vernachlässigbar ist.
Da das Pflaster nach Gebrauch noch eine relevante Wirkstoffmenge enthält, ist auf eine sachgerechte Entsorgung zu achten (siehe auch Hinweise unter «Was ist ferner zu beachten»). Kleinkinder und Haustiere sollten auf keinen Fall mit den gebrauchten Pflastern in Kontakt kommen. Eine relevante Überdosierung durch Lutschen oder Kauen gebrauchter Pflaster ist jedoch unwahrscheinlich.
Aufgrund der Art der Anwendung und der geringen systemischen Verfügbarkeit des Wirkstoffes ist nicht zu erwarten, dass LIXIM PATCH einen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit oder die Fähigkeit, Maschinen zu bedienen, hat.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
▪an anderen Krankheiten leiden,
▪Allergien haben oder
▪andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!
Darf LIXIM PATCH während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?
In den letzten drei Schwangerschaftsmonaten darf dieses Arzneimittel nicht angewendet werden.
Während des ersten und zweiten Trimenons soll LIXIM PATCH nicht angewendet werden, es sei denn, dies ist eindeutig erforderlich.
LIXIM PATCH darf bei der stillenden Mutter nicht angewendet werden.
Halten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin bei einer langandauernden Anwendung.
Generell sollten Sie vorsichtshalber während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. die Ärztin, Apothekerin oder Drogistin um Rat fragen.