Wenden Sie dieses Arzneimittel immer genau nach Absprache mit Ihrem Arzt an. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Der Arzt wird die Lösung der Konakion - Ampullen entweder in den Mund des Säuglings eintropfen (das ist die orale Verabreichung mittels beigepackten Dispensers) oder als Injektion in einen Muskel (= intramuskulär, i.m.) oder sehr langsam intravenös (durch Einspritzung in eine Vene, i.v.) verabreichen. Die Art der Anwendung von Konakion hängt davon ab, wofür dieses Arzneimittel angewendet wird und ob Ihr Kind vorzeitig geboren wurde.
Ihr Arzt wird sich an folgende Dosierungsrichtlinien halten:
Zur Vorbeugung einer Vitamin-K-Mangelblutung (Prophylaxe):
Gesunde Neugeborene, die zum oder nahe am berechneten Geburtstermin geboren wurden:
Diese Neugeborenen erhalten entweder:
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eine einmalige Injektion von 1 mg bei der Geburt oder kurz nach der Geburt, oder
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eine erste Dosis von 2 mg durch Eintropfen in den Mund des Säuglings (= oral) bei der Geburt oder kurz nach der Geburt. Dieser Dosis folgt nach 4 bis 7 Tagen eine zweite Dosis von 2 mg sowie nach einem Monat eine dritte Dosis von 2 mg. Bei Säuglingen, die ausschließlich mit künstlicher Säuglingsnahrung ernährt werden, kann die dritte Dosis weg gelassen werden.
Neugeborene mit besonderem Blutungs-Risiko, die vorzeitig oder zum berechneten Geburtstermin geboren wurden:
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Diese Neugeborenen erhalten Konakion Mischmizellenlösung 2 mg als Injektion bei der Geburt oder kurz nach der Geburt.
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Weitere Injektionen können später folgen, falls Ihr Kind weiterhin ein Blutungsrisiko hat.
Weitere Dosierungen:
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Neugeborene, die Vitamin K durch Eintropfen in den Mund (= oral) erhalten und die gestillt werden (d.h. die keine künstliche Säuglingsnahrung erhalten), können mehr oral gegebene Vitamin-K-Dosen benötigen.
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Neugeborene, die Flaschennahrung erhalten und die die vorgesehenen zwei Vitamin-K-Dosen erhalten haben, werden wahrscheinlich keine weiteren Vitamin-K-Dosen benötigen, da Vitamin K bereits in künstlicher Säuglingsnahrung enthalten ist.
Zur Behandlung einer Vitamin-K-Mangelblutung (Therapie):
Der Arzt wird üblicherweise als Anfangsdosis eine halbe Ampulle (= 1 mg) bei Reifgeborenen beziehungsweise 0,4 mg pro Kilogramm Körpergewicht (entsprechend 0,04 ml pro Kilogramm) bei Frühgeborenen als intravenöse Injektion verabreichen.
In Abhängigkeit vom klinischen Bild und Gerinnungsstatus werden bei Bedarf weitere Gaben erfolgen.
Die Behandlung mit Konakion muss unter Umständen unterstützend von ergänzenden Maßnahmen, wie z.B. der Verabreichung von Blutprodukten (wie Erythrozytenkonzentrate oder Blutgerinnungs- faktoren), begleitet sein, um schwere Blutverluste sowie das verzögerte Ansprechen auf Vitamin K1 auszugleichen.
Wenn Konakion in zu großen Mengen angewendet wurde
Es ist kein typisches Krankheitsbild für eine Vitamin-K-Überdosierung bekannt.
Bei Berichten von Überdosierungen von Konakion bei Neugeborenen und Kleinkindern wurden folgende Nebenwirkungen beschrieben:
Gelbsucht, erhöhter Gehalt an Gallenfarbstoff im Blut (= Hyperbilirubinämie), Erhöhung von bestimmten Leberenzymen (= erhöhte G.O.T.- und G.G.T.-Werte), Bauchschmerzen, Verstopfung, weiche Stühle, Unwohlsein, Unruhe und Hautausschläge.
Die meisten dieser Nebenwirkungen wurden als nicht schwerwiegend eingestuft und sind ohne die Notwendigkeit einer Behandlung wieder zurückgegangen.
Wenn die Anwendung von Konakion vergessen wurde
Wenden Sie nicht die doppelte Menge an, wenn die vorherige Anwendung vergessen wurde.
Eine unterlassene Anwendung kann schwerwiegende Folgen haben, deshalb sollte ein Arzt informiert werden.
Wenn die Anwendung von Konakion abgebrochen wurde
Die Behandlung sollte nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt beendet werden.
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Hinweis für medizinisches Fachpersonal betreffend Dosierung und Art der Anwendung
Prophylaxe
Dosierung
Gesunde Neugeborene ab der 36. Gestationswoche:
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entweder: 1 mg als intramuskuläre Injektion bei der Geburt oder kurz nach der Geburt;
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oder: 2 mg oral bei der Geburt oder kurz nach der Geburt, gefolgt von einer weiteren Dosis von 2 mg im Alter von 4 bis 7 Tagen. 1 Monat nach der Geburt soll eine weitere orale Dosis von 2 mg verabreicht werden. Bei ausschließlich mit künstlicher Säuglingsnahrung ernährten Neugeborenen kann die dritte Dosis weg gelassen werden.
Frühgeborene vor der 36. Gestationswoche, die 2,5 kg oder mehr wiegen und Neugeborene mit besonderem Risiko (z.B. Prämaturität, Geburtsasphyxie, obstruktiver Ikterus, Schluckstörung, Anwendung von Anti-koagulantien oder Anti-epileptika mütterlicherseits):
1 mg intramuskulär oder intravenös bei der Geburt oder kurz nach der Geburt; Dosis und Häufigkeit weiterer Verabreichungen in Abhängigkeit des Gerinnungsstatus.
Frühgeborene vor der 36. Gestationswoche, die weniger als 2,5 kg wiegen:
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eine Dosis von 0,4 Milligramm pro Kilogramm (entsprechend 0,04 Milliliter pro Kilogramm) Körpergewicht intramuskulär oder intravenös bei der Geburt oder kurz nach der Geburt sollte nicht überschritten werden.
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Dosis und Häufigkeit weiterer Verabreichungen in Abhängigkeit des Gerinnungsstatus.
Es gibt Hinweise dafür, dass eine orale Prophylaxe bei Patienten mit zugrundeliegender cholestatischer Lebererkrankung und Malabsorption nicht ausreicht.