Was sollte dazu beachtet werden?
Dieses Arzneimittel wurde Ihnen zur Behandlung Ihrer gegenwärtigen Augenbeschwerden von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet. Verwenden Sie es nicht für die Behandlung anderer Erkrankungen oder von Drittpersonen.
Wann dürfen Allergodil Augentropfen nicht angewendet werden?
Bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Azelastinhydrochlorid oder einen der übrigen Bestandteile dürfen Allergodil Augentropfen nicht angewendet werden.
Wann ist bei der Anwendung von Allergodil Augentropfen Vorsicht geboten?
Dieses Arzneimittel enthält 0,125 mg Benzalkoniumchlorid pro ml (0.00375 mg/Tropfen). Benzalkoniumchlorid kann von weichen Kontaktlinsen aufgenommen werden und kann zur Verfärbung der Kontaktlinsen führen. Sie müssen die Kontaktlinsen vor der Anwendung dieses Arzneimittels entfernen und dürfen sie erst nach 15 Minuten wieder einsetzen.
Benzalkoniumchlorid kann auch Reizungen am Auge hervorrufen, insbesondere, wenn Sie trockene Augen oder Erkrankungen der Hornhaut (durchsichtige Schicht an der Vorderseite des Auges) haben. Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn nach der Anwendung dieses Arzneimittels ein ungewöhnliches Gefühl, Brennen oder Schmerz im Auge auftritt.
Kinder unter 4 Jahren sollten nicht mit Allergodil Augentropfen behandelt werden.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind bis jetzt nicht beobachtet worden.
Nach Anwendung der Augentropfen kann vorübergehend ein leichtes Brennen auftreten. Solange das Sehen dadurch beeinträchtigt ist, sollten Sie nicht am Strassenverkehr teilnehmen oder Maschinen bedienen.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie
- an anderen Krankheiten leiden,
- Allergien haben oder
- andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte) einnehmen oder am Auge anwenden!
Dürfen Allergodil Augentropfen während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?
Allergodil Augentropfen sollten wie andere Arzneimittel während der Schwangerschaft und der Stillzeit nur auf ausdrückliche Verordnung des Arztes oder der Ärztin angewendet werden.