Magenbeschwerden, die sich an umschriebener Stelle als Schmerz oder Druckschmerz äussern oder mit allgemeinem Krankheitsgefühl verbunden sind, bedürfen der ärztlichen Beratung.
Denken Sie daran, dass gewisse Genussmittel wie Kaffee, Alkohol, Nikotin sowie gewisse Arzneimittel wie Schmerz- und Rheumamittel Magenbeschwerden verursachen können.
Verdauungsbeschwerden bei Kindern unter 12 Jahren müssen ärztlich abgeklärt werden. Deshalb soll das Präparat in diesen Fällen ohne ärztlichen Rat nicht angewendet werden.
Iberogast darf nicht angewendet werden bei bekannter Empfindlichkeit auf einen der Inhaltsstoffe.
Die Symptome von Reizmagen und Reizdarm wie Sodbrennen, Appetitlosigkeit, Völlegefühl, Übelkeit können auf organische Krankheiten hindeuten. Beim Auftreten derartiger Beschwerden oder Verschlechterung sollte ein Arzt bzw. eine Ärztin aufgesucht werden.
Bei schweren Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes darf Iberogast nur auf Anweisung des Arztes bzw. der Ärztin angewendet werden.
Nicht anwenden bei Kindern bis 6 Jahre.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen!
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt.
Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt oder den Apotheker bzw. die Ärztin oder die Apothekerin um Rat fragen.