Gegenanzeigen
Nimopect Hustensaft darf nicht eingenommen werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Thymian oder anderen Lamiaceen (Lippenblütler) oder einen der sonstigen Bestandteile sowie bei einer kombinierten Überempfindlichkeit gegenüber Birke, Beifuss und Sellerie.
Nimopect Hustensaft darf nicht eingenommen werden, wenn Sie an einer seltenen, ererbten Fructose-Unverträglichkeit leiden.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Bei Beschwerden, die länger als eine Woche anhalten oder bei Auftreten von Atemnot, Fieber wie auch bei eitrigem oder blutigem Auswurf, soll ein Arzt aufgesucht werden.
Dieses Arzneimittel enthält 12 Vol.-% Alkohol. Bei Beachtung der Dosierungsanleitung werden bei jeder Einnahme eines Messlöffels (5 ml) Nimopect Hustensaft bis zu 0,54 g Alkohol zugeführt. Ein gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Zur Anwendung bei Säuglingen unter 4 Wochen liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Nimopect Hustensaft soll deshalb bei Säuglingen unter 4 Wochen nicht angewendet werden.
1 Messlöffel enthält 1,75 g Sorbitol (eine Quelle für 0,44 g Fructose) entsprechend ca. 0,15 Broteinheiten (BE). Der Kalorienwert beträgt 2,6 kcal/g Sorbitol.
Sorbitol kann eine leicht abführende Wirkung haben.
Schwangerschaft und Stillzeit
Nimopect Hustensaft soll wegen nicht ausreichender Untersuchungen in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.