L-Polamidon darf nicht eingenommen werden, wenn Sie
- allergisch gegen Levomethadonhydrochlorid oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind,
- gleichzeitig Monoaminoxidasehemmer (Arzneimittel gegen Parkinson-Krankheit oder Depressionen) anwenden oder diese vor weniger als zwei Wochen abgesetzt haben,
- Arzneimittel einnehmen, die die Wirkung von L-Polamidon aufheben oder beeinflussen können, wie Pentazocin und Buprenorphin: Jedoch dürfen diese Arzneimittel zur Behandlung einer Überdosierung von L-Polamidon angewendet werden.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 2. unter „Einnahme von L-Polamidon zusammen mit anderen Arzneimitteln“.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie L-Polamidon einnehmen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft. Ihr Arzt wird die Behandlung nur dann vornehmen, wenn sie unerlässlich ist. Dies gilt besonders bei:
- Schwangerschaft und Stillzeit,
- Bewusstseinsstörungen,
- gleichzeitiger Anwendung von anderen Mitteln, die bestimmte Hirnfunktionen (z. B. die Kontrolle der Atmung) dämpfen,
- Krankheiten, bei denen eine Beeinträchtigung Ihrer Atmung vermieden werden muss, wie bei
- Asthma,
- Lungenerkrankungen mit chronisch verengten Atemwegen,
- Herzschwäche, bedingt durch eine schwere Lungenerkrankung,
- mittlerer bis schwerer Beeinträchtigung der Atmung und Atemnot,
- zu niedrigem Sauerstoffgehalt im Blut,
- erhöhtem Kohlendioxidgehalt im Blut.
Bei diesen Erkrankungen kann bereits bei üblichen Dosen von L-Polamidon das Atmen erschwert werden bis hin zum Atemstillstand. Besonders wenn Sie zu Allergien neigen, sind Verschlechterungen des bereits bestehenden Asthmas oder von Hautausschlägen und Blutbildveränderungen möglich.
- erhöhtem Hirndruck: Dieser kann verstärkt werden.
- niedrigem Blutdruck bei Flüssigkeitsmangel,
- Prostatavergrößerung mit unvollständiger Entleerung der Harnblase,
- Entzündung der Bauchspeicheldrüse,
- Gallenwegserkrankungen,
- Darmerkrankungen mit Verengungen und Entzündungen des Darms,
- Phäochromozytom, einem hormonbildenden Tumor der Nebenniere,
- Unterfunktion der Schilddrüse,
- Selbstmordgefährdung:
- Selbstmordversuche mit Opiaten, vor allem in Verbindung mit bestimmten Arzneimitteln gegen Depressionen (trizyklische Antidepressiva), Alkohol und weiteren Substanzen, wie z. B. Benzodiazepinen, gehören zum Krankheitsbild der Substanzabhängigkeit. Suchen Sie Ihren Arzt oder eine spezialisierte Beratungsstelle auf, wenn Sie mit einem Beikonsum solcher Mittel nicht aufhören können.
- schweren Erkrankungen des Bauchraums:
- Die Behandlung mit L-Polamidon kann sogar schwere Krankheitszustände im Bauchraum verschleiern. Bei ersten Anzeichen einer Erkrankung des Bauchraums müssen Sie sich bis zur genauen Ursachenklärung regelmäßig ärztlich überwachen lassen.
- Patienten mit Herzrhythmusstörungen oder einer verlängerten Herzkammeraktivität, die als Verlängerung des QT-Intervalls bezeichnet wird, oder Unregelmäßigkeiten im Mineralhaushalt, insbesondere bei erniedrigtem Kaliumgehalt im Blut.
- Bestimmte Opiate, wie auch Levomethadon, können die Herzreizleitung beeinflussen (Verlängerung des QT-Intervalls im EKG). Das kann eine gefährliche Herzrhythmusstörung (zu rascher, unrhythmischer Herzschlag, „Torsade de pointes“) zur Folge haben. Bei unregelmäßigem Herzschlag oder Ohnmachtsanfällen informieren Sie bitte sofort Ihren Arzt.
- Behandlung mit Arzneimitteln gegen Herzrhythmusstörungen der Klassen I und III,
- verlangsamtem Herzschlag.
Weitere Hinweise:
Vermeiden Sie Drogen- und Arzneimittelmissbrauch während der Behandlung, da dies zu lebensbedrohlichen Zwischenfällen führen kann. Ihr Arzt kann Urinuntersuchungen durchführen, um einen eventuellen Drogenbeikonsum festzustellen.
L-Polamidon kann bei längerer und wiederholter Anwendung eine körperliche und geistige Abhängigkeit sowie eine Gewöhnung mit Wirkungsverlust, sogenannte Toleranz, verursachen.
Auswirkungen bei Fehlgebrauch zu Dopingzwecken
Die Einnahme von L-Polamidon kann bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen. Zudem kann es bei Missbrauch von L-Polamidon als Dopingmittel zu einer Gefährdung der Gesundheit kommen.
Einnahme von L-Polamidon zusammen mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen haben oder beabsichtigen, andere Arzneimittel einzunehmen.
Der tägliche Bedarf an L-Polamidon kann sich durch die Einnahme von anderen Arzneimitteln verändern. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, wenn Sie Anzeichen einer verstärkten Wirkung oder Entzugserscheinungen von L-Polamidon bemerken.
Weitere Informationen zu diesen beiden Aspekten finden Sie im drittletzten Abschnitt des Abschnitts 3. und zu Beginn des Abschnitts 4.
Folgende Arzneimittel dürfen nicht gleichzeitig mit L-Polamidon eingenommen werden:
- Monoaminoxidasehemmstoffe: Arzneimittel gegen Depressionen oder Parkinson- Krankheit. Diese Arzneimittel müssen mindestens 14 Tage vor der Behandlung mit L-Polamidon abgesetzt werden. Ansonsten können lebensbedrohliche dämpfende oder erregende Wirkungen auf Atmung und Kreislauf auftreten.
- Pentazocin, Buprenorphin: Arzneimittel gegen starke Schmerzen. Bei gleichzeitiger Einnahme mit L-Polamidon sind Entzugserscheinungen möglich. Buprenorphin darf frühestens 20 Stunden nach Absetzen von L-Polamidon eingenommen werden. Ausnahmsweise dürfen diese Arzneimittel gleichzeitig mit L- Polamidon eingenommen werden, wenn sie zur Behandlung einer L-Polamidon- Überdosierung dienen.
Informieren Sie Ihren Arzt, wenn Sie eines der folgenden Arzneimittel anwenden, da sie die Wirkung von L-Polamidon beeinflussen können:
- starke Schmerzmittel, einschließlich Opioide,
- bestimmte Arzneimittel gegen psychiatrische Beschwerden, deren Wirkstoffe meist auf „-azin“ enden, wie Phenothiazin,
- Beruhigungs- und Schlafmittel, sogenannte Benzodiazepine, deren Wirkstoffe meist auf „-zepam“ enden, wie Diazepam, Flunitrazepam und andere Schlafmittel,
- Arzneimittel gegen Epilepsie, sogenannte Barbiturate, deren Wirkstoffe meist auf „-tal“ enden, wie Phenobarbital,
- Narkosemittel,
- bestimmte Arzneimittel gegen Depressionen, sogenannte trizyklische Antidepressiva sowie sogenannte selektive Serotoninwiederaufnahmehemmer („SSRI“),
- Arzneimittel gegen zu hohen Blutdruck (z. B. Reserpin, Clonidin, Urapidil und Prazosin),
- Cimetidin, ein Arzneimittel zur Verringerung der Magensäurebildung,
- Arzneimittel gegen Pilzerkrankungen (z. B. Itraconazol, Ketoconazol, Voriconazol, Fluconazol),
- Arzneimittel gegen Herzrhythmusstörungen der Klassen I und III,
- Anti-Baby-Pille,
- Carbamazepin und Phenytoin, Arzneimittel gegen Epilepsie,
- Arzneimittel gegen bestimmte bakterielle Erkrankungen, wie Rifampicin, sogenannte Makrolidantibiotika, Ciprofloxacin, Fusidinsäure,
- Johanniskrautpräparate,
- Spironolacton, ein Entwässerungsmittel (Diuretikum),
- Arzneimittel, die die Vermehrung von HI-Viren hemmen (z. B. Efavirenz, Nevirapin, Nelfinavir, Ritonavir, Amprenavir, Didanosin, Stavudin und Zidovudin).
Einnahme von L-Polamidon zusammen mit Alkohol
Trinken Sie während der Einnahme von L-Polamidon keinen Alkohol. Alkohol kann die Wirkung unvorhersehbar verstärken und zu einer schwerwiegenden bis tödlichen Vergiftung führen.
Schwangerschaft und Stillzeit
Wenn Sie schwanger sind oder stillen oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein, oder beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Schwangerschaft
Sprechen Sie sofort mit Ihrem Arzt, wenn Sie schwanger werden. Ihr Arzt entscheidet über die weitere Anwendung von L-Polamidon.
In der Schwangerschaft sollte eine Tagesdosis von 10 mg L-Polamidon nicht überschritten werden. Mit Rücksicht auf das ungeborene Kind kann Ihr Arzt eine Teilung der Tagesdosis empfehlen.
Die Einnahme während der Schwangerschaft kann zur Abhängigkeit beim ungeborenen Kind sowie zu Entzugserscheinungen nach der Geburt führen. Deshalb sollte L-Polamidon vor der Entbindung langsam abgesetzt werden. Ein Drogenentzug beim Kind nach der Geburt muss auf einer geeigneten Kinderintensivstation erfolgen.
Stillzeit
Vom Stillen während der Behandlung mit L-Polamidon wird abgeraten, da es in die Muttermilch übergeht. Ihr Arzt entscheidet, ob Sie stillen sollten.
Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Achtung: Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen!
L-Polamidon kann Ihr Reaktionsvermögen verändern, sodass Ihre Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird.
Ihr Arzt entscheidet, ob Sie Kraftfahrzeuge führen, Maschinen bedienen oder andere gefahrvolle Tätigkeiten ausführen dürfen. Er wird dabei Ihr Reaktionsvermögen und Ihre Dosierung von L-Polamidon berücksichtigen.
L-Polamidon enthält Lactose
Bitte nehmen Sie L-Polamidon daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.