Bei Überempfindlichkeit gegenüber Lomustin, mit Lomustin verwandten Substanzen oder einem der in Ceenu enthaltenen Hilfsstoffe.
Bei einer bestehenden Verminderung der weissen Blutkörperchen und der Blutplättchen.
Bei einer schweren Nierenfunktionsstörung.
In der Schwangerschaft und Stillzeit.
Ceenu wird Ihnen in der Regel von einem Tumorspezialisten bzw. einer Tumorspezialistin verschrieben und dessen/deren Anweisungen sollten strikte befolgt werden. Er/sie wird regelmässig Blut, Nieren-, Leber- und Lungenfunktion kontrollieren.
Ceenu hat eine starke Hemmwirkung auf die Blutbildung im Knochenmark und führt zur Abnahme der Blutplättchen, der weissen und weniger stark der roten Blutzellen, welche längere Zeit anhalten kann. Als Folge können vermehrt Infektionen und Blutungskomplikationen auftreten. Sie sollten sich unverzüglich bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin melden, wenn es zu Blutungen und/oder blutunterlaufenen Stellen an Ihrem Körper kommt oder wenn Fieber oder andere Zeichen einer Infektion auftreten.
Ceenu sollte nicht gleichzeitig mit Arzneimitteln angewendet werden, welche die Nierenfunktion beeinträchtigen können. Teilen Sie Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin mit, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden.
Ceenu kann auf Grund unerwünschter Wirkungen wie Übelkeit oder Erbrechen zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit oder der Bedienung von Maschinen führen. Dies gilt in verstärktem Masse im Zusammenhang mit Alkohol. Beim Lenken von Fahrzeugen und Bedienen von Maschinen ist deshalb Vorsicht geboten.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte) einnehmen oder äusserlich anwenden!
Ceenu darf während einer Schwangerschaft nicht eingenommen werden.
Patienten und Patientinnen im geschlechtsreifen Alter müssen während der Behandlung und in den darauf folgenden 3 Monaten empfängnisverhütende Massnahmen einhalten. Tritt bei der Patientin oder der Partnerin des Patienten dennoch eine Schwangerschaft ein, soll der Arzt bzw. die Ärztin unverzüglich informiert werden.
Die Abbauprodukte des Wirkstoffs Lomustin treten in die Muttermilch über. Während der Behandlung und in den darauf folgenden 8 Wochen darf daher nicht gestillt werden.