Clarelux® Schaum

Clarelux® Schaum
Wirkstoff(e)Clobetasol, Clobetasolpropionat
ZulassungslandCH
ZulassungsinhaberPierre Fabre Pharma AG
ATC CodeD07AD01
VerschreibungsstatusArzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Pharmakologische GruppeCorticosteroide, rein

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Clarelux® enthält als Wirkstoff ein sehr stark wirksames Kortikosteroid zur äusserlichen Anwendung. Clarelux® wird auf Verschreibung des Arztes bzw. der Ärztin zur Kurzzeitbehandlung von kortikoidempfindlichen Kopfhauterkrankungen wie der Schuppenflechte (Psoriasis), die nicht zufriedenstellend auf schwächer wirksame Kortikosteroide ansprechen, angewendet.

[Kurzzusammenfassung]

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Falls einer der hier aufgelisteten Punkte auf Sie zutrifft, dürfen Sie dieses Arzneimittel nicht einnehmen.

[Kurzzusammenfassung]

Wie wird es angewendet?

Erwachsene: Falls vom Arzt bzw. von der Ärztin nicht anders verordnet, soll Clarelux® zweimal täglich (morgens und abends) auf den betroffenen Kopfhautbereich aufgetragen werden.

[Kurzzusammenfassung]

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Häufige Nebenwirkungen:

  • Brennendes Gefühl und andere Hautreaktionen an der Applikationsstelle

Informationen über die selteneren Nebenwirkungen finden Sie in der Langbeschreibung.

[Kurzzusammenfassung]

Wie soll es aufbewahrt werden?

Bewahren Sie das Arzneimittel in der Originalverpackung aufrecht stehend nicht über 25ºC ausserhalb der Reichweite von Kindern auf. Nicht im Kühlschrank lagern.

[Kurzzusammenfassung]

Weitere Informationen

Was ist in Clarelux enthalten?

1 g Clarelux® Schaum zur Anwendung auf der Haut enthält:

Wirkstoff: 500 Mikrogramm Clobetasolpropionat.

Hilfsstoffe: Cetylalkohol, Stearylalkohol, Propylenglykol und weitere Hilfsstoffe in einer alkoholischen Lösung sowie als Treibgas Propan/Butan/2-Methylpropan.

Zulassungsnummer

60'393 (Swissmedic)

Wo erhalten Sie Clarelux? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.

Aluminium-Druckbehälter zu 50 g und 100 g.

Zulassungsinhaberin

Pierre Fabre (Suisse) SA, Allschwil

Diese Packungsbeilage wurde im April 2018 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

Markus Falkenstätter, BSc

Markus Falkenstätter, BSc

Autor

Mag. pharm. Stefanie Lehenauer

Mag. pharm. Stefanie Lehenauer

Lektor


Redaktionelle Grundsätze

Alle für den Inhalt herangezogenen Informationen stammen von geprüften Quellen (anerkannte Institutionen, Fachleute, Studien renommierter Universitäten). Dabei legen wir großen Wert auf die Qualifikation der Autoren und den wissenschaftlichen Hintergrund der Informationen. Somit stellen wir sicher, dass unsere Recherchen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.

Zuletzt aktualisiert am 01.03.2023

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Medikament
Zulassungsinhaber
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