Bei Vergiftungen mit Arzneimitteln wie Schlaf-, Schmerz-, Beruhigungs- und Anregungsmittel und Alkohol, ferner bei Störungen des Abbaus des Blutfarbstoffes in der Leber (akute hepatische Porphyrie), bei schweren Nieren- und Leberfunktionsstörungen sowie Herzmuskelschäden oder wenn Sie auf barbiturathaltige Arzneimittel (gewisse Beruhigungsmittel) überempfindlich reagieren, sollen Sie Mysoline nicht einnehmen.
Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen!
Ältere Patienten und Patientinnen, Kinder, geschwächte Patienten und Patientinnen, sowie solche mit verminderter Leber- oder Nierenfunktion oder Atemfunktionsstörungen sollten gut überwacht werden.
Nach langer Einnahme besteht die Möglichkeit einer Gewöhnung. Mysoline soll deshalb nicht abrupt abgesetzt werden, da sonst Entzugserscheinungen auftreten können.
Viele Arzneimittel können die Wirkung von Mysoline beeinflussen. Informieren Sie deshalb Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, wenn Sie gleichzeitig andere Arzneimittel, insbesondere andere Antiepileptika, Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel, Arzneimittel zur Hemmung der Blutgerinnung, Hormone (wie Androgene, Gestagene, Östrogene und Glucocorticoide) oder pflanzliche Arzneimittel, die Johanniskraut enthalten, einnehmen. Aus demselben Grund sollten Sie während der Behandlung auf alkoholhaltige Getränke verzichten.
Mysoline kann die Wirksamkeit von Verhütungsmitteln («Pille») herabsetzen. Besprechen Sie das Vorgehen mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin, damit Ihr Schutz vor Schwangerschaft gewährleistet bleibt.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte) einnehmen oder äusserlich anwenden!
Informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, wenn Sie schwanger sind, stillen oder eine Schwangerschaft planen. Mysoline kann negative Wirkungen auf das ungeborene Kind haben.
Während der Schwangerschaft oder in der Stillperiode dürfen Sie Mysoline nur einnehmen, wenn die Einnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit Ihrer Ärztin ausdrücklich abgesprochen ist. Wird die Behandlung während der Schwangerschaft weitergeführt, so kann Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin regelmässige Kontrolluntersuchungen anordnen.