Wann darf Nimotop nicht angewendet werden?
Falls Sie an einer Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Nimodipin oder einem der Hilfsstoffe (siehe Abschnitt «Was ist in Nimotop enthalten?») leiden, dürfen Sie Nimotop nicht einnehmen.
Falls Sie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Rifampicin (ein Antibiotikum), Phenobarbital, Phenytoin oder Carbamazepin (Mittel zur Behandlung von epileptischen Krämpfen und Anfällen) anwenden, dürfen Sie Nimotop nicht einnehmen.
Wann ist bei der Einnahme von Nimotop Vorsicht geboten?
Bei erhöhtem Wassergehalt des Gehirngewebes (generalisiertes Hirnödem) oder erhöhtem Hirndruck sollten Nimotop Lacktabletten vorsichtig angewandt werden. Bei bestehenden Leberschädigungen ist die Leberfunktion zu kontrollieren.
Bei Patienten bzw. Patientinnen mit erhöhtem Blutdruck, die blutdrucksenkende Mittel erhalten, kann Nimotop die blutdrucksenkende Wirkung der Begleitmedikation verstärken. Auch bei Kombination mit anderen Arzneimitteln kann es zu einer unerwünschten Verstärkung der Wirkung von Nimotop kommen. Besondere Vorsicht ist daher geboten, wenn Sie Nimotop zusammen mit einem dieser Arzneimittel einnehmen:
Cimetidin (ein Mittel gegen übermässige Produktion von Magensäure).
Erythromycin, Quinupristin, Dalfopristin (Antibiotika).
Zidovudin, Ritonavir (Mittel gegen HIV).
Ketokonazol (ein Mittel gegen Pilzinfektionen).
Fluoxetin, Nefazodon (Mittel gegen Depressionen).
Valproinsäure (ein Mittel zur Behandlung der Epilepsie).
Während der Behandlung mit Nimotop sollte kein Grapefruitsaft eingenommen werden, da dieser eine unerwünschte verstärkte Wirkung von Nimotop zur Folge haben kann.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte) einnehmen oder äusserlich anwenden!
Darf Nimotop während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?
Nimotop darf während der gesamten Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewandt werden, ausser Ihr Arzt oder Ihre Ärztin verordnet es ausdrücklich. Teilen Sie Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin mit, wenn Sie schwanger sind, eine Schwangerschaft planen oder stillen.