Folgende Nebenwirkungen können bei der Einnahme von Penicillin Spirig auftreten:
Magen/Darm-Trakt
Magen/Darmstörungen wie Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, weiche Stühle oder Durchfall sowie Entzündungen der Mund- und Zungenschleimhaut können gelegentlich auftreten und zwingen meist nicht zum Absetzen des Arzneimittels. Treten während oder in den ersten Wochen nach der Behandlung schwere, anhaltende Durchfälle auf, so ist der Arzt oder die Ärztin sofort zu benachrichtigen. Besteht eine Darmentzündung, muss die Einnahme von Penicillin Spirig sofort beendet und die nötige Behandlung eingeleitet werden. Arzneimittel gegen Durchfall dürfen in diesem Fall nicht eingenommen werden.
Überempfindlichkeitsreaktionen
Gelegentlich treten Überempfindlichkeitsreaktionen auf, meist in Form von Hautreaktionen (Ausschläge, Juckreiz) oder als Nasenverstopfung. Sie klingen nach Absetzen des Präparates im allgemeinen rasch ab. Eine nesselsuchtartige Sofortreaktion zwingt zum Therapieabbruch.
Ferner können Arzneimittelfieber, Atembeschwerden, Schwellungen im Bereich des Gesichtes, der Lippen, der Augenlider oder der Zunge, sowie des Kehlkopfes mit Schluck- oder Atembehinderung, akute Nierenentzündungen, allergische Gefässentzündungen und Blutbildstörungen auftreten. In Einzelfällen kann es zu Blutdruckabfall mit Kreislaufkollaps (Schockzustand) kommen. Vereinzelt wurde über das Auftreten schwerer blasenbildender Hautreaktionen, in der Regel mit Schleimhautbeteiligung, berichtet. Bei Patienten und Patientinnen mit Neigung zu Überempfindlichkeitsreaktionen sind diese Erscheinungen wahrscheinlicher.
Sonstige Erscheinungen
Unter der Therapie mit Penicillin Spirig können in extrem seltenen Fällen vorübergehende Zahnverfärbungen, Mundtrockenheit und Geschmacksveränderungen auftreten. Wie bei jeder Antibiotikabehandlung ist vor allem bei längerer Anwendung eine Überwucherung mit unempfindlichen Organismen möglich. Eine regelmässige Kontrolle ist deshalb angezeigt.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.