Rhinocort darf bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff Budesonid oder einem der Hilfsstoffe nicht angewendet werden.
Bei Virus- und Pilzinfektionskrankheiten der Nase sollte Rhinocort nur angewendet werden, wenn gleichzeitig eine virusbekämpfende oder pilzabtötende Behandlung durchgeführt wird. Wenn Sie an einer Erkrankung der Leber leiden oder Sie an einer Tuberkulose erkrankt sind, ist es wichtig, dass Sie den Arzt/die Ärztin darüber in Kenntnis setzen.
Kinder dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen und Befolgung der ärztlichen Anweisung Rhinocort anwenden.
Bei übermässigem Gebrauch oder Langzeitanwendung bei Kindern kann die Möglichkeit einer Wachstumsverzögerung nicht ausgeschlossen werden. Der Arzt/die Ärztin wird deshalb die Wachstumsentwicklung von Kindern, welche über eine längere Zeit mit Rhinocort behandelt werden, sorgfältig beobachten.
Bei gleichzeitiger Einnahme gewisser Arzneimittel über eine längere Zeit zur Behandlung von Pilzerkrankungen (z.B. mit dem Wirkstoff Ketoconazol) ist Vorsicht geboten.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!
Während der Schwangerschaft oder in der Stillzeit darf Rhinocort nur auf ausdrückliche Anordnung der Ärztin/des Arztes hin eingesetzt werden.