Bei Einnahme von Laxofalk mit anderen Arzneimitteln
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Falls Sie gleichzeitig andere Arzneimittel zusammen mit Laxofalk einnehmen, kann es zu einer verringerten Aufnahme dieser Arzneimittel kommen. Deshalb ist eine versetzte Einnahme um 2 Stunden ratsam.
Bei Einnahme von Laxofalk zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen.
Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Wie alle Arzneimittel kann Laxofalk Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:
Sehr häufig: mehr als 1 von 10 Behandelten |
Häufig: weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten |
Gelegentlich: weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1000 Behandelten |
Selten: weniger als 1 von 1000, aber mehr als 1 von 10 000 Behandelten |
Sehr selten: weniger als 1 von 10 000 Behandelten, einschließlich gemeldeter Einzelfälle |
Häufig:
- Völlegefühl, Blähungen, Abgang von Darmgasen
- Bauchschmerzen, Übelkeit
- Durchfall
Gelegentlich:
- Erbrechen, Schmerzen im Oberbauch, Reizmagen
- Unfreiwilliger Abgang von Stuhl, schmerzhafter Stuhldrang,
- Kopfschmerzen und Schwindel.
Sehr selten:
- Anaphylaktischer Schock
- Überempfindlichkeitsreaktionen wie Nesselsucht, Juckreiz, Verkrampfungen der Bronchialmuskeln, flüchtiger Hautausschlag, lebensbedrohliche Schwellung von Haut und Schleimhäuten vor allem im Gesicht und am Kehlkopf (Quincke-Ödem)
In unbekannter Häufigkeit:
- Durchfall, der vor allem bei älteren Patienten zu einer Störung im Wasser- und Mineralhaushalt (Abfall der Blutwerte von Kalium und Natrium) oder einer Austrocknung führen kann.
Andere mögliche Nebenwirkungen
Laxofalk kann selten Überempfindlichkeitsreaktionen und Bronchialkrämpfe (Bronchospasmen) hervorrufen.
Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind.