Grundlagen
Die Überwachung einer normalen Schwangerschaft im Zuge von Vorsorgeuntersuchungen hat den Zweck, Risikoschwangerschaften frühzeitig zu erkennen und somit Komplikationen möglichst vermeiden zu können.
Die Überwachung einer normalen Schwangerschaft im Zuge von Vorsorgeuntersuchungen hat den Zweck, Risikoschwangerschaften frühzeitig zu erkennen und somit Komplikationen möglichst vermeiden zu können.
In Österreich sind die Mindestanforderung dafür in der Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 (MuKiPassV) des Bundesgesetzblattes (BGBl) festgelegt. Es sind neben neun Untersuchungen des Kindes für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld auch fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft vorgesehen. Ausnahmen gelten bei verspäteter Feststellung der Schwangerschaft.
Der Gesetzgeber gibt klare Richtlinien vor, welche Untersuchungen zum Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Kindes vorgesehen sind. Dabei ist sowohl der zeitliche Rahmen als auch der Umfang vorgegeben.
1. Untersuchung | Bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche |
2. Untersuchung | 17. bis 20. Schwangerschaftswoche |
3. Untersuchung | 25. bis 28. Schwangerschaftswoche |
4. Untersuchung | 30. bis 34. Schwangerschaftswoche |
5. Untersuchung | 35. bis 38. Schwangerschaftswoche |
In jeder Untersuchung sollen zumindest folgende vier Grunduntersuchungen enthalten sein:
Zusätzlich sind bei manchen der Untersuchungen auch je nach Fortschritt der Schwangerschaft noch spezielle Untersuchungen vorgesehen.
1. Untersuchung | Bluttest der folgenden Parameter:
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2. Untersuchung | Internistische Untersuchung |
3. Untersuchung | oraler Glucosetoleranztest (Blutzucker-Test), Hepatitis-B-Test, Bestimmung von Hämoglobin und Hämatokrit |
4. Untersuchung | Nur allgemeine Untersuchungen (s.o.), jedoch Ultraschall empfohlen |
5. Untersuchung | Nur allgemeine Untersuchungen (s.o.) |
Außerdem sind im Gesetzblatt noch weitere Untersuchungen empfohlen, jedoch nicht für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld verpflichtend.
8. bis 12. Schwangerschaftswoche | Ultraschalluntersuchung |
18. bis 22. Schwangerschaftswoche |
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30. bis 34. Schwangerschaftswoche | Ultraschalluntersuchung |
Die Ultraschalluntersuchungen sind laut Gesetz nicht Voraussetzungen für die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.
HIV wird in der Schwangerschaft getestet, um eine Übertragung des Virus auf das Kind zu vermeiden. Fällt der Test positiv aus, so kann das Risiko einer Ansteckung durch eine hocheffektive kombinierte antiretrovirale Therapie (cART) auf unter 1% gesenkt werden. Bei einer hohen Viruslast wird das Kind per Kaiserschnitt entbunden. Danach erhält es eine sogenannte Postexpositionsprophylaxe und darf nicht gestillt werden, wodurch das Risiko einer Übertragung weiter gesenkt werden kann. Damit all diese Vorkehrungen auch rechtzeitig getroffen werden können, ist es verpflichtend schon früh in der Schwangerschaft einen HIV-Test durchzuführen.
Die Kontrolle von Blutgruppe und Rhesusfaktor ist insbesondere für die Geburt wichtig. Bei rhesusnegativen Müttern mit rhesuspositiven Kindern kann durch die Geburt eine Immunreaktion ausgelöst werden. Dadurch entsteht ein Immungedächtnis gegen den Rhesusfaktor, welches in zukünftigen Schwangerschaften problematisch sein kann. Daher ist es wichtig, diesen Blutwert schon früh zu erfahren und bei der Geburt die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Immunantwort gegen den Rhesusfaktor zu vermeiden.
Bei dem oralen Glucosetoleranztest wird der Blutzucker nach Einnahme einer Zuckerlösung gemessen. Dadurch kann ein Schwangerschaftsdiabetes erkannt werden, welcher unbedingt zur Vermeidung von Komplikationen und Fehlbildungen behandelt werden muss. Durch den erhöhten Blutzucker bestünde nämlich unter anderem das Risiko für Herzerkrankungen, Atemnotsyndrom und Frühgeburt des Kindes.
Die Messung der Toxoplasmose-Titer gilt als Nachweis eines Immunschutzes gegen Toxoplasmose. Ohne diesen Schutz müssen Schwangere besondere Vorsichtsmaßnahmen einhalten: Kein Verzehr von rohem Fleisch, kein Umgang mit Katzenklos und Ernähren von Katzen nur mit Dosen- oder Trockenfutter, Gartenarbeit nur mit Handschuhen, sorgfältiges Händewaschen vor jedem Essen und gründliches Waschen von Obst und Gemüse vor dem Verzehr. Diese Maßnahmen dienen dazu, eine Infektion mit Toxoplasmose zu vermeiden, welche in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen von Augen, Leber und Gehirn führen kann.
Auch die Röteln-Titer werden zum Nachweis eines Immunschutzes gemacht. Eine Infektion in der Schwangerschaft kann bei dem Kind zu Gehörlosigkeit, Grauer Star und Herzfehlern führen.
Die körperlichen Untersuchungen, wie etwa Messung des Blutdrucks und Kontrolle des Gewichts, haben neben Erfassung des allgemeinen Gesundheitszustandes der werdenden Mutter auch den Zweck, die sogenannte Präeklampsie frühzeitig zu erkennen. Dabei handelt es sich um eine Bluthochdruck-Erkrankung, welche sich auch durch vermehrte Wassereinlagerungen (Ödeme) äußert. Unbehandelt kann sich Eklampsie entwickeln, welche durch epileptische Krampfanfälle der Mutter gekennzeichnet ist und ein erhöhtes Risiko für Wachstumsstörungen, Frühgeburt oder Fehlgeburt mit sich zieht. Bei der internistischen Untersuchung können gegebenenfalls Schilddrüsenfunktionsstörungen (Hypothyreose, Hyperthyreose) erkannt werden. Diese treten manchmal auch im Zuge der Schwangerschaft auf.
Bei einer normalen Schwangerschaft sind drei separate Ultraschalluntersuchungen zu verschiedenen Zeitpunkten empfohlen (siehe oben). Bei Komplikationen wie etwa Blutungen oder Fruchtwasserabgang können selbstverständlich noch weitere anfallen.
Die Ziele des Ultraschalls sind je nach Fortschritt der Schwangerschaft unterschiedlich. Während zu Beginn die exakte Berechnung der Schwangerschaftswoche im Vordergrund stehen (Gestationsalter), wird in der zweiten Untersuchung die Entwicklung der Organe kontrolliert. Hierbei kann auch schon die Größe gemessen werden, Plazenta und Fruchtwasser kontrolliert werden, sowie Fehlbildungen erkannt werden. In der dritten Untersuchung, gegen Ende der Schwangerschaft, wird nochmal die Entwicklung des ungeborenen Kindes überprüft, sowie Größe und Gewicht für die Geburtsplanung berechnet. Die Messung des kindlichen Kopfes kann etwa für die Entscheidung zwischen vaginaler Entbindung und Kaiserschnitt hilfreich sein.
Außerdem kann in Kombination mit Laboruntersuchungen im Rahmen des sogenannten Ersttrimesterscreenings eine Sonographie durchgeführt werden, um die Nackentransparenz (Nackenfalte) zu messen. Eine vergrößerte Nackentransparenz ist ein unspezifischer Hinweis für Fehlbildungen wie etwa Trisomie 21 (Down-Syndrom) oder Fehlbildungen der Organe. Durch Kombination mehrerer Werte wird dabei ein Risiko ausgerechnet, wodurch im Bedarfsfall auch die Entscheidung für weiterführende Untersuchungen getroffen werden kann, wie etwa Fruchtwasseruntersuchungen (Amniozentese), kindliche DNA-Untersuchungen aus dem mütterlichen Blut oder Gewebeproben-Untersuchungen der Plazenta.
Die Hebammenberatung ist nicht verpflichtend, es wird jedoch eine einstündige Beratung empfohlen. In dieser erhält die Schwangere in der Regel Informationen über den Verlauf von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillen. Außerdem bekommt sie Tipps über gesundheitsförderndes und präventives Verhalten in der Schwangerschaft, im Wochenbett und während der Stillzeit. Auch das psychosoziale Umfeld der Schwangeren und mögliche Unterstützungsmöglichkeiten können besprochen werden.
Neben spezifischen Untersuchungen steht jeder Schwangeren auch eine allgemeine Beratung zu.
Beispielsweise wird für alle Schwangeren eine Grippe-Impfung (ab dem 2. Trimenon), eine Pertussis-Impfung (ab dem 3. Trimenon) und neuerdings auch eine mRNA-basierte Covid-19-Impfung (ab dem 2. Trimenon) empfohlen. Auf Tabak, Alkohol und Drogen sollte verzichtet werden, da diese Fehlbildungen verursachen können. Aufgrund eines erhöhten Karies- und Parodontitisrisikos können zahnärztliche Kontrollen und Vorsorgemaßnahmen sinnvoll sein. Bezüglich sportlicher Aktivitäten wird leichte Belastung empfohlen und von intensivem Leistungssport abgeraten. Außerdem sollten allfällige Unfalls- und Sturzrisiken beachtet werden.
Diese Empfehlungen können jedoch individuell, insbesondere bei Risikofaktoren oder Vorerkrankungen, abweichen.
Dr. med. univ. Moritz Wieser
Autor
Thomas Hofko
Lektor
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