Wann darf Allergo-X nicht angewendet werden?
Patienten oder Patientinnen, die gegen den Wirkstoff, andere damit strukturverwandte Substanzen oder einen sonstigen Bestandteil von Allergo-X überempfindlich sind, dürfen das Präparat nicht anwenden.
Patienten und Patientinnen mit Galaktosämie (seltene Stoffwechselstörung, bei der sich zu viel Galaktose im Blut befindet) oder schwerer Laktoseintoleranz (Unvermögen, den mit der Nahrung aufgenommenen Milchzucker richtig zu verdauen) sollten die Filmtabletten nicht einnehmen, da sie Laktose enthalten.
Patienten oder Patientinnen mit schwerer Niereninsuffizienz (Kreatinin-Clearance <10 ml/min) dürfen Allergo-X nicht einnehmen.
Wann ist bei der Einnahme von Allergo-X Vorsicht geboten?
Kinder unter 12 Jahren sollten nicht mit Allergo-X behandelt werden.
Wechselwirkungen von Allergo-X mit anderen Arzneimitteln sind nicht bekannt. Jedoch sollte während der Behandlung mit Allergo-X auf die Einnahme von Alkohol verzichtet werden, da die Wirkung verstärkt werden kann.
Beim Lenken eines Motorfahrzeuges oder beim Bedienen von Maschinen ist Vorsicht geboten, da Allergo-X zu vermehrter Schläfrigkeit führen kann.
Bei Epileptikern sollte Allergo-X mit Vorsicht angewendet werden, da es möglicherweise Krampfanfälle auslösen könnte.
Wenn Sie prädisponiert sind zur Harnretention (Unvermögen, die Harnblase spontan zu entleeren), zum Beispiel bei Rückenmarksverletzung oder bei vergrösserter Prostata, informieren Sie bitte Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Allergo-X Filmtabletten enthalten Laktose.
Bitte nehmen Sie Allergo-X erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Zuckerunverträglichkeit leiden.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
- an anderen Krankheiten leiden,
- Allergien haben oder
- andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden.
Darf Allergo-X während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?
In sehr begrenzten klinischen Studien und in Tierversuchen sind keine unerwünschten Wirkungen festgestellt worden. Dennoch sollte Allergo-X – wie andere Arzneimittel – während der Schwangerschaft nicht eingenommen werden. Sollten Sie Allergo-X während der Schwangerschaft versehentlich eingenommen haben, ist eine schädigende Wirkung für das ungeborene Kind nicht zu erwarten, dennoch sollte die Behandlung sofort abgesetzt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, wenn Sie schwanger sind oder es werden möchten.
Während der Stillzeit darf Allergo-X nicht eingenommen werden, da davon auszugehen ist, dass der Wirkstoff in die Muttermilch übergeht. Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Allergo-X können bei gestillten Säuglingen auftreten.