Bei Einnahme von Granisetron-TEVA® 2 mg mit anderen Arzneimitteln
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Wenn Sie Arzneimittel zur Behandlung eines unregelmäßigen Herzschlags, sog. Betablocker (beispielsweise Atenolol oder Propranolol), oder auch das Arzneimittel Ketoconazol (zur Behandlung bestimmter Pilzinfektionen) einnehmen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie Granisetron-TEVA® 2 mg einnehmen.
Bei Einnahme von Granisetron-TEVA® 2 mg zusammen zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken
Granisetron-TEVA® 2 mg kann unabhängig von den Mahlzeiten eingenommen werden.
Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Wie alle Arzneimittel kann Granisetron-TEVA® 2 mg Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Unter der Behandlung mit Granisetron-TEVA® 2 mg sind die folgenden Nebenwirkungen beobachtet worden:
Sehr häufige Nebenwirkungen (bei mehr als 1 von 10 der behandelten Patienten):
Kopfschmerzen, Übelkeit, Verstopfung
Häufige Nebenwirkungen (bei weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 der behandelten Patienten):
Verringerter Appetit, Durchfall, Erbrechen, Bauchschmerzen, Schwäche und Erschöpfung, Schmerzen, Fieber
Seltene Nebenwirkungen (bei weniger als 1 von 1.000, aber mehr als 1 von 10.000 der behandelten Patienten):
Auswirkungen auf die Leber, Konzentrationserhöhung der Leberenzyme im Blut, Unregelmäßiger Herzschlag, Brustschmerzen
Sehr seltene Nebenwirkungen (bei weniger als 1 von 10.000 der behandelten Patienten, einschließlich Einzelfälle):
Appetitlosigkeit (Anorexie), Koma, Ohnmachtsanfälle, Schwindel, Schlafstörungen, Störungen des Bewegungsapparates, Bewegungsunruhe, Hautausschlag, Akute Überempfindlichkeitsreaktion (zu den Symptomen gehören u.a. Atemnot, Gesicht- und Rachenschwellung. Sollten dies der Fall sein, müssen Sie sofort ärztliche Hilfe aufsuchen).
Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn einer der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind.