GX-Lösung (2:1) 20% DeltaSelect

Abbildung GX-Lösung (2:1) 20% DeltaSelect
Wirkstoff(e) Kohlenhydrate
Zulassungsland Deutschland
Hersteller AlleMan Pharma GmbH
Betäubungsmittel Nein
ATC Code B05BA03
Pharmakologische Gruppe I.V.-Lösungen

Zulassungsinhaber

AlleMan Pharma GmbH

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Was ist GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect und wofür wird es angewendet?
GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect ist eine Zweizuckerlösung ohne Elektrolyte.
Zufuhr von Energie im Rahmen einer parenteralen Ernährung.
GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect darf nicht angewendet werden, bei
- insulinrefraktärer Hyperglykämie (erhöhter Blutglucosespiegel), die einen Einsatz von mehr als 6 Einheiten Insulin/Stunde erforderlich macht
- Hypokaliämie (verminderte Kaliumkonzentration im Blut) (ohne gleichzeitige Elektrolytsubstitution)
- metabolische Azidosen (Übersäuerung des Blutes), insbesondere bei Minderperfusion und unzureichendem Sauerstoffangebot.
- Hyperhydratationszuständen (Überwässerungszustände, u. a. Wasservergiftung)
- hypotoner Dehydratation (Flüssigkeits- und Elektrolytmangel im Extrazellulärraum)

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Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Besondere Vorsicht bei der Anwendung von GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect ist erforderlich, bei
- erhöhter Serumosmolarität, insbesondere bei Verwendung hochkonzentrierter Lösungen und zügiger Infusionsgeschwindigkeit.
Es liegen noch keine ausreichenden Daten über die Verträglichkeit von Xylitol bei Nieren-insuffizienz vor. Eine Anwendung von Xylitol ist bei diesen Patienten bis zum Vorliegen neuer Erkenntnisse nicht zu empfehlen.
Über die Verträglichkeit von Xylitol bei Kindern liegen ebenfalls noch keine ausreichenden Daten vor. Eine Anwendung von Xylitol ist bei diesen Patienten bis zum Vorliegen neuer Erkenntnisse nicht für den Routineeinsatz zu empfehlen.
In Einzelfällen wurde eine Oxalose mit Nieren- bzw. Hirnbeteiligung beobachtet. Eine Verschlechterung einer bestehenden primären Oxalose ist möglich. Die beschriebenen Nebenwirkungen traten bei Applikation sehr hoher Dosen über einen verlängerten Zeitraum von mehreren Tagen auf und reichen vom akutem Nierenversagen bis hin zur reno-cerebellaren Oxalose mit tödlichem Verlauf. Bei Verschlechterung der Nierenwerte oder Auftreten neurologischer Störungen (siehe Abschnitt 4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?) ist die Behandlung mit GX-Lösung sofort zu unterbrechen. Die Therapie mit GX-Lösung sollte möglichst in der niedrigsten Dosis und über den kürzest möglichen Behandlungszeitraum verwendet werden.
Bei Anwendung von GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect mit anderen Arzneimitteln:
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen bzw. vor kurzen eingenommen haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Wechselwirkungen sind bisher nicht bekannt.
Schwangerschaft und Stillzeit
Fragen Sie vor der Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Es liegen noch keine ausreichenden Daten über die Verträglichkeit von Xylitol in Schwangerschaft und Stillzeit vor. Eine Anwendung von Xylitol ist bei diesen Patienten bis zum Vorliegen neuer Erkenntnisse nicht zu empfehlen.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Keine Angaben.
Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile von GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect:
Keine.

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Wie wird es angewendet?

Wie ist GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect anzuwenden?
Wenden Sie GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect immer genau nach Anweisung des Arztes an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
Falls vom Arzt nicht anders verordnet ist die übliche Dosis:
Die Dosierung richtet sich nach dem Bedarf an Kohlenhydraten und Flüssigkeit. Eine Gesamtflüssigkeitszufuhr von 40 ml/kg Körpergewicht und Tag im Rahmen einer parenteralen Ernährung sollte nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Für die Dosierung bei Erwachsenen gelten die folgenden Richtwerte:
Die maximale Infusionsgeschwindigkeit beträgt 1,9 ml der GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect/kg Körpergewicht und Stunde, dies entspricht 0,25 g Glucose/kg Körpergewicht und Stunde und 0,125 g Xylitol/kg Körpergewicht und Stunde.
Die maximale Tagesmenge soll 30 ml der GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect, entsprechend 6 g Gesamtkohlenhydrate (4 g Glucose und 2 g Xylitol), pro kg Körpergewicht nicht überschreiten.
Unter veränderten Stoffwechselbedingungen (wie z. B. Postaggressionsstoffwechsel, hypoxische Zustände, Organinsuffizienz) kann die oxidative Verstoffwechselung eingeschränkt sein, die mit Hyperglykämie und Insulinresistenz einhergeht und mit erhöhter Mortalität verbunden sein kann. Daher ist die Zufuhr ggf. auf 3 g Kohlenhydrate/kg Körpergewicht und Tag zu begrenzen.
Der Blutzuckerspiegel sollte 120 mg/dl (6,7 mmol/l) nicht übersteigen.
Als zentralvenöse Infusion.
Das Arzneimittel darf nur in der niedrigsten Dosis und für den kürzesten für die Behandlung erforderlichen Zeitraum verwendet werden.
Es ist zu beachten, dass die vorgegebene Lösung nur einen Baustein für die parenterale Ernährung darstellt. Für eine vollständige parenterale Ernährung ist die gleichzeitige Substitution mit Proteinbausteinen, Fett, Elektrolyten, Vitaminen und Spurenelementen erforderlich.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung von GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect zu stark oder zu schwach ist.
Wenn Sie eine größere Menge GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect angewendet haben als Sie sollten
Bei Überdosierung kann es zu
- Hyperglykämie (erhöhte Blutglucosespiegel)
- Glucosurie (Glucoseausscheidung im Urin)
- Hyperosmolarität
- hyperglykämisches, hyperosmolares Koma
- Überwässerung und Elektrolytstörungen
- Oxalatkristallablagerungen
kommen.
Therapie
Die primäre Therapie der Störungen besteht in einer Reduktion der Kohlenhydratzufuhr. Störungen des Kohlenhydratstoffwechsels und des Elektrolythaushaltes können mit Insulingabe und Elektrolytzufuhr behandelt werden.
Wenn Sie die Anwendung von GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect vergessen haben
Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis ein, wenn Sie die vorherige Anwendung vergessen haben.
Wenn Sie die Anwendung von GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect abbrechen
Keine Angaben.
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Bei Anwendung von GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken
Keine Angaben.
Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Stoffwechselstörungen- und ernährungsbedingte Störungen
In Einzelfällen (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar) wurde das Auftreten einer Oxalose während der Behandlung mit glucose-/xylitolhaltiger Infusionslösung beobachtet. Die beschriebenen Nebenwirkungen reichten vom akuten Nierenversagen bis hin zur reno-cerebellaren Oxalose mit tödlichem Ausgang. Bei Zeichen eines akuten Nierenversagens mit ansteigenden Retentionswerten oder diffusen neurologischen Symptomen wie Somnolenz, Krampfanfällen oder Koma sollte die Therapie mit GX-Lösung abgebrochen werden.
Wenn Nebenwirkungen auftreten, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Wie ist GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect aufzubewahren
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Etikett und dem Umkarton nach ?Verwendbar bis? angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzen Tag des Monats.
Aufbewahrungsbedingungen:
Die Lösung soll vor Licht geschützt und nicht über +25°C gelagert werden.
Hinweis auf Haltbarkeit nach Anbruch oder Zubereitung
Sie dürfen GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect nicht verwenden, wenn Sie folgendes bemerken:
Das Behältnis beschädigt ist und der Flascheninhalt nicht klar ist.
GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect ist nach Anbruch zum unmittelbaren Verbrauch bestimmt.
Nach Infusion nicht aufgebrauchte Restmengen sind zu verwerfen.

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Weitere Informationen

Was GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect enthält
1000 ml Infusionslösung enthalten:
Die Wirkstoffe sind:
Wasserfreie Glucose 133,3 g
Xylitol für Injektionszwecke 66,7 g
Die sonstigen Bestandteile sind:
Salzsäure 3,6 %
Wasser für Injektionszwecke zu 1000 ml
__________________________________________________________________________
pH 5
Osmolalität 1450 mosm/kg
Titrierbare Azidität < 5 mmol NaOH/l
Energiegehalt 3210kJ/l = 765 kcal/l
Wie GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect aussieht und Inhalt der Packungen:
GX-Lösung (2:1) 20 % DeltaSelect ist in Packungen mit:
10 Flaschen zu 500 ml (Glas) N3
erhältlich.
Pharmazeutischer Unternehmer
DeltaSelect GmbH
Otto-Hahn-Straße 31-33
63303 Dreieich
Hersteller
DeltaSelect GmbH
Zweigniederlassung
Benzstraße 5
72793 Pfullingen
Dieses Arzneimittel ist in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unter den folgenden Bezeichnungen zugelassen:
Nicht zutreffend.
Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt überarbeitet am 0008
______________________________________________________________________
Die folgenden Informationen sind nur für Ärzte bzw. medizinisches Fachpersonal bestimmt:
Da glucose-/xylitolhaltige Infusionslösungen häufig in Stressstoffwechselsituationen (Postaggressionsstoffwechsel) mit bekannter eingeschränkter Glucoseutilisation angewandt werden, sind häufige Kontrollen der Blutglucosekonzentrationen notwendig (in Abhängigkeit vom Stoffwechselzustand und applizierter Menge). Darüber hinaus sind, bedingt durch die gegenseitige Beeinflussung, Kontrollen des Flüssigkeits-, Elektrolyt- und Säuren-Basen-Status ggf. erforderlich.
Bei Verabreichung von Kohlenhydratlösungen, gleich welcher Konzentration, müssen regelmäßige Blutzuckerkontrollen durchgeführt werden.
Glucosehaltige Lösungen dürfen nicht im selben System wie Blutkonserven verabreicht werden, da dies zu einer Pseudoagglutination führen kann.
Erythrozytenkonzentrate dürfen nicht in glucosehaltigen Lösungen aufgeschwemmt werden, da dies zu einer Pseudoagglutination führen kann.
Aufgrund des Energiegehaltes bei Applikation einer kaliumfreien Lösung ist eine regelmäßige Kontrolle des Kaliumspiegels zu empfehlen.
Bei Zusatz von Arzneimitteln zu der Kohlenhydratlösung ist auf Keimfreiheit, vollständige Mischung, physikalisch-chemische Veränderungen und generelle Verträglichkeit (Kompatibilität) zu achten.
Beim Mischen mit anderen Arzneimitteln können Inkompatibilitäten auftreten, da Kohlenhydratlösungen einen sauren pH-Wert aufweisen können.
Lösungen mit Zusatz von Medikamenten dürfen nicht gelagert werden.

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Wirkstoff(e) Kohlenhydrate
Zulassungsland Deutschland
Hersteller AlleMan Pharma GmbH
Betäubungsmittel Nein
ATC Code B05BA03
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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden