Panthenol-Creme LAW ist ein Mittel zur Unterstützung der Wundheilung.
Panthenol-Creme LAW wird angewendet:
Zur Unterstützung der Heilung bei oberflächlichen leichten Haut- und Schleimhautschädigungen.
Wirkstoff(e) | Dexpanthenol |
Zulassungsland | DE |
Zulassungsinhaber | Abanta Pharma GmbH |
Zulassungsdatum | 12.07.2002 |
ATC Code | D03AX03 |
Abgabestatus | Apothekenpflichtig |
Verschreibungsstatus | nicht verschreibungspflichtig |
Pharmakologische Gruppe | Wundbehandlungsmittel |
Panthenol-Creme LAW ist ein Mittel zur Unterstützung der Wundheilung.
Panthenol-Creme LAW wird angewendet:
Zur Unterstützung der Heilung bei oberflächlichen leichten Haut- und Schleimhautschädigungen.
überempfindlich (allergisch) gegen Dexpanthenol, Methyl- bzw. Propyl-4- hydroxybenzoat oder einen der sonstigen Bestandteile von Panthenol-Creme LAW sind.
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind bisher nicht bekannt.
Fragen Sie vor der Einnahme/Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Da nicht bekannt ist, wie viel Dexpanthenol durch die Haut in den Blutkreislauf aufgenommen wird, sollte bei einer großflächigen Anwendung von Panthenol-Creme LAW während der Schwangerschaft und Stillzeit der Nutzen der Anwendung sorgfältig gegen ein mögliches Risiko abgewogen werden.
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Wenden Sie Panthenol-Creme LAW immer genau nach der Anweisung in dieser Packungsbeilage an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:
Panthenol-Creme LAW wird ein- bis mehrmals täglich dünn auf die betroffenen Hautstellen aufgetragen.
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach Art und Verlauf der Erkrankung. Wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt.
Für eine Dauer der Anwendung von mehr als 7 Tagen liegen keine Daten zur Verträglichkeit vor.
Wie alle Arzneimittel kann Panthenol-Creme LAW Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem Behandelten auftreten müssen.
Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zugrunde gelegt:
Sehr häufig: | mehr als 1 Behandelter von 10 |
Häufig: | 1 bis 10 Behandelte von 100 |
Gelegentlich: | 1 bis 10 Behandelte von 1.000 |
Selten: | 1 bis 10 Behandelte von 10.000 |
Sehr selten: | weniger als 1 Behandelter von 10.000 |
Nicht bekannt: | Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar |
In seltenen Fällen sind Unverträglichkeitsreaktionen in Form von Kontaktallergien beobachtet worden.
Methyl- bzw. Propyl-4-hydroxybenzoat kann Überempfindlichkeitsreaktionen, auch Spätreaktionen, hervorrufen.
Wenn die aufgeführten Nebenwirkungen zum ersten Mal auftreten oder Ihre Beschwerden sich verschlimmern sollten, wenden Sie Panthenol-Creme LAW nicht weiter an und suchen Sie bitte Ihren Arzt auf.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abt. Pharmakovigilanz
Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3
D-53175 Bonn
Website: www.bfarm.de
anzeigen.
Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf der Faltschachtel und der Tube angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.
Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.
Panthenol-Creme LAW ist nach dem erstmaligen Öffnen der Tube bis zum angegebenen Verfalldatum haltbar.
Der Wirkstoff ist Dexpanthenol.
1 g Creme enthält 50 mg Dexpanthenol.
Die sonstigen Bestandteile sind: Methyl-4-hydroxybenzoat (Ph.Eur.), Propyl-4- hydroxybenzoat (Ph.Eur.), Polyethylen-Dickflüssiges Paraffin (5:95), Hartparaffin, Sorbitansesquioleat, Natriumedetat (Ph.Eur.), gereinigtes Wasser.
Originalpackung zu 25 g Creme Originalpackung zu 50 g Creme Originalpackung zu 100 g Creme
Pharmazeutischer Unternehmer
Abanta Pharma GmbH Reichsstraße 78 58840 Plettenberg
Telefon: +49 341 2582 190 Telefax: +49 341 2582 191 E-Mail: info@abanta‐pharma.de
Hersteller
L-A-W Services GmbH Leipziger Arzneimittelwerk
Elisabeth-Schumacher-Straße 54/56 04328 Leipzig
Zuletzt aktualisiert am 11.08.2022
Folgende Medikamente enthalten auch den Wirksstoff Dexpanthenol. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, über ein mögliches Subsitut zu Panthenol-Creme LAW
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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden
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