Tensolvet 50.000 I.E./100g

Abbildung Tensolvet 50.000 I.E./100g
Wirkstoff(e) Levomenthol Heparin
Zulassungsland Deutschland
Hersteller Dechra Veterinary Products Deutschland GmbH
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 31.08.1993
Abgabestatus Apothekenpflichtig
Verschreibungsstatus nicht verschreibungspflichtig

Zulassungsinhaber

Dechra Veterinary Products Deutschland GmbH

Medikamente mit gleichem Wirkstoff

Medikament Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber
neo-angin Halstabletten Kirsche Amylmetacresol Levomenthol Divapharma GmbH
Klosterfrau Franzbranntwein Latschenkiefer Levomenthol Maria Clementine Martin Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung Beiname: M.C.M. Klosterfrau Vertriebs-GmbH
Salviathymol N Eukalyptusöl Pfefferminzöl Zimtöl Madaus GmbH
Pinimenthol Erkältungsbad Eukalyptusöl Levomenthol Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG
Gelodurat-Salbe Eukalyptusöl Levomenthol G. Pohl-Boskamp GmbH & Co. KG

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Bezeichnung des Tierarzneimittels

Tensolvet 50.000 I.E. / 100 g Gel für Pferde

Anwendungsgebiet(e)

Zur Behandlung von lokalen, entzündlichen Schwellungen und Prellungen, inklusive Tendinitis (Sehnenentzündung), Tendosynovitis (Sehnenscheidenentzündung), Bursitis (Schleimbeutelentzündung) und anderen akuten, entzündlichen Erkrankungen des Bewegungsapparates beim Pferd. Tensolvet fördert darüber hinaus die frühzeitige Resorption von Blutergüssen und ödematösen Schwellungen in Zusammenhang mit den vorgenannten Erkrankungen.

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Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Gegenanzeigen

Tensolvet 50.000 I.E. / 100 g soll nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe.

Nicht bei Stuten anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich

Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.

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Wie wird es angewendet?

Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung

Das Gel wird nach tierärztlicher Anweisung bis zum Abklingen der krankhaften Erscheinungen bis zu einer Gesamtmenge von 50 g pro Tag einmassiert.

Hinweise für die richtige Anwendung

Siehe „Besondere Warnhinweise“.

Wartezeit

 
Essbares Gewebe: 0 Tage

Nicht bei Stuten anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Keine bekannt. Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihrem Tier feststellen, oder falls Sie vermuten, dass das Tierarzneimittel nicht gewirkt hat, teilen Sie dies bitte Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren. Das Arzneimittel nach Ablauf des auf Behältnis und äußerer Umhüllung angegebenen Verfalldatums nicht mehr verwenden.

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Weitere Informationen

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:

Nicht in die Augen oder auf Schleimhäute bringen. Nicht auf offene Wunden oder frische bzw. verschorfte Hautläsionen auftragen. Bei erkennbaren Reaktionen im Auftragbereich Anwendung sofort beenden.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:

Nicht in die Augen oder auf die Schleimhäute und auf offene Wunden bringen.

Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode:

Zur topischen Anwendung von Tensolvet 50.000 I.E. / 100 g während der Trächtigkeit liegen keine Erfahrungen vor. Die Anwendung von Tensolvet 50.000 I.E. / 100 g während der Trächtigkeit wird nicht empfohlen.

Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel):

Bei bestimmungsgemäßer topischer Anwendung ist keine Überdosierung bekannt.

Wechselwirkungen:

Keine bekannt.

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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2022

Quelle: Tensolvet 50.000 I.E./100g - Beipackzettel

Wirkstoff(e) Levomenthol Heparin
Zulassungsland Deutschland
Hersteller Dechra Veterinary Products Deutschland GmbH
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 31.08.1993
Abgabestatus Apothekenpflichtig
Verschreibungsstatus nicht verschreibungspflichtig

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden