Malaria-Prophylaxe
Die Ansteckung erfolgt bei jeder Malariaform, wenn weibliche Anopheles-Mücken durch ihren Stich Malariaerreger (Plasmodien) auf den Menschen übertragen. Der beste Schutz gegen Malaria ist das Vermeiden von Mückenstichen. Anopheles-Mücken stechen vor allem vom Einbruch der Dämmerung an bis zum Tagesanfang.
Beachten Sie deshalb sorgfältig folgende Punkte:
Tragen Sie während der kritischen Zeit möglichst den ganzen Körper bedeckende, helle Kleider.
Benützen Sie Mückenschutzmittel auf Kleidern und auf der ungedeckten Haut.
Verwenden Sie in Schlafräumen, die nicht vor Mücken geschützt sind, ein intaktes Moskitonetz. Insektensprays und elektrische Mückenabwehrmittel können zusätzlich nützlich sein.
Denken Sie daran, dass Chlorochin nicht wahllos gegen alle Malariaerreger und in jedem Malariagebiet anwendbar ist. Die Anwendung eines falsch gewählten oder nicht richtig dosierten Malariamittels kann Komplikationen verursachen. Wenden Sie deshalb Chlorochin (auch bei späteren Reisen in ein Malariagebiet) nie von sich aus ohne Konsultation Ihres Arztes oder Apothekers bzw. Ihrer Ärztin oder Apothekerin an.
Chlorochin darf nicht eingenommen werden bei:
Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem Hilfsstoff;
Erkrankungen der Augennetzhaut und Einschränkungen des Gesichtsfeldes;
Erkrankungen des blutbildenden Systems;
Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase-Mangel;
Myasthenia gravis (schwere Muskelschwäche);
Kleinkindern und Kindern unter 30 kg Körpergewicht.
Chlorochin darf nicht mit anderen Basistherapeutika (z.B. Goldverbindungen, Penicillamin), lebertoxischen Stoffen (z. B. Isoniazid, Amiodaron, Carbamazepin, Phenytoin, Phenothiazine und Ketoconazol) und MAO-Hemmstoffen (gewisse Antidepressiva wie z. B. Tranylcypromin und Selegilin) verabreicht werden.
Vor Beginn einer längerfristigen Behandlung wird eine augenärztliche Untersuchung durchgeführt, die in 3 Monats-Abständen zu wiederholen ist. Bei den ersten Anzeichen einer Netzhautschädigung (Ausfall des Rotsehens) ist die Behandlung abzubrechen. Ebenfalls wird zu Behandlungsbeginn eine Blutbildkontrolle durchgeführt, die in Abständen von zwei Monaten zu wiederholen ist. Bei gleichzeitiger Epilepsie ist eine sorgfältige ärztliche Betreuung erforderlich.
Bei bereits vorhandener Schuppenflechte, Porphyrie und bei Epileptikern ist wegen der Möglichkeit einer Anfallsauslösung erhöhte Vorsicht geboten, ebenso bei schweren Leber- und Nierenerkrankungen.
Die gleichzeitige Gabe von Chlorochin mit gewissen anderen Arzneistoffen kann das Risiko von Nebenwirkungen erhöhen oder aber die Wirksamkeit von Chlorochin oder des anderen Arzneistoffes beeinflussen.
Chlorochin kann die Leberschädlichkeit von Alkohol steigern.
Während der Einnahme von Chlorochin ist eine gleichzeitige Behandlung mit bestimmten Arzneimitteln gegen Rheumaschmerzen (Phenylbutazon, Indometacin), gegen Gicht (Probenecid), lebertoxischen Arzneimitteln (die giftig auf die Leber wirken), oder MAO-Hemmern zu vermeiden.
Pyrimethamin und Sulfadoxin (Wirkstoffe gegen Malaria) erhöhen deutlich das Risiko von Hauterkrankungen. Kortikosteroid-Derivate (Wirkstoffe, die entzündungshemmend wirken) können Myopathien (Muskelerkrankungen) und Kardiomyopathien (Herzmuskelerkrankungen) verstärken. Nach Metronidazol (Wirkstoff gegen eine durch Geisseltierchen verursachte Erkrankung) wurde eine akute dystonische Reaktion (Veränderung der Muskelspannung mit langsamen Bewegungen) beobachtet.
Die Ausscheidung von Chloroquin wird durch Cimetidin (Wirkstoff gegen Magenschleimhautentzündung und Magengeschwüre) vermindert.
Die Kombination von Chlorochin mit herzwirksamen Arzneimitteln (Digoxin) sollte vermieden werden.
Zwischen der Verabreichung von Antazida bzw. Kaolin und der Einnahme von Chlorochin Lacktabletten sollten mindestens 4 Stunden verstreichen.
Die Wirkung von Folsäureantagonisten (Methotrexat, ein Wirkstoff gegen Krebs) kann verstärkt werden. Die Aufnahme von Ampicillin (ein Wirkstoff gegen Bakterien) kann vermindert und die Konzentration von Praziquantel (Mittel gegen Befall mit Saug- bzw. Bandwürmern oder Lungen- bzw. Leberegeln) im Blut verringert werden. Mefloquin (Wirkstoff gegen Malaria) und Bupropion (Wirkstoff zur Raucherentwöhnung) können das Risiko von Krampfanfällen erhöhen.
Verminderung der Wirkung von Neostigmin und Pyridostigminbromid (Arzneistoffe mit Wirkung auf das parasympatische Nervensystem).
Erhöhung der Plasmakonzentration von Ciclosporin (Wirkstoff der das Immunsystem unterdrückt).
Bei einer zur gleichen Zeit notwendigen oralen Schutzimpfung gegen Typhus kann eine Malaria-Prophylaxe erst 3 Tage nach Einnahme der Impfstoffkapsel eingeleitet werden.
Dieses Arzneimittel kann aufgrund seiner Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Verwirrtheitszustände, Störungen des Scharfsehens und flimmernden Gesichtsfeldausfällen die Reaktionsfähigkeit, die Fähigkeit Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen und die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen! Dies gilt in verstärktem Masse bei Behandlungsbeginn und im Zusammenwirken mit Alkohol.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!
Anwendung bei chronischer Polyarthritis und systemischem Lupus erythematodes
Chlorochin darf in der Schwangerschaft nicht angewendet werden, weil es beim Kind Organschäden verursachen kann. Vor Beginn der Behandlung ist daher eine Schwangerschaft auszuschliessen. Während der Behandlung und für drei Monate danach ist ein wirksamer Empfängnisschutz einzuhalten.
Chlorochin darf in der Stillzeit nicht angewendet werden, da keine genügenden Erfahrungen vorliegen und Chlorochin in die Muttermilch übergeht.
Anwendung zur Behandlung und Vorbeugung von Malaria
Während der Schwangerschaft darf Chlorochin nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin gegeben werden. Dieser bzw. diese wird sich in der Regel für die Anwendung von Chlorochin entscheiden, da die Malariainfektion selbst das ungeborene Kind schädigt.
Bei Behandlung der Malaria ist festzustellen, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Bei deren Ausschluss ist während der Behandlung sowie für drei Monate danach ein wirksamer Empfängnisschutz einzuhalten. Es darf nicht gestillt werden.