Wann darf Ibandronat Sandoz 150 nicht eingenommen werden?
Ibandronat Sandoz 150 darf nicht eingenommen werden:
- wenn Sie in der Vergangenheit auf Ibandronsäure (der Wirkstoff in Ibandronat Sandoz 150) oder einen der Hilfsstoffe allergisch reagiert haben.
- wenn Sie bestimmte Beschwerden in der Speiseröhre haben (siehe «Wann ist bei der Einnahme von Ibandronat Sandoz 150 Vorsicht geboten?»).
- wenn Sie wissen oder vermuten, dass Sie schwanger sind oder wenn Sie stillen.
- wenn Sie nicht in der Lage sind, nach Einnahme von Ibandronat Sandoz 150 mindestens 60 Minuten lang aufrecht zu sitzen, zu stehen oder zu gehen.
- wenn Sie wissen oder glauben, dass Sie niedrige Calciumwerte im Blut haben. Fragen Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin um Rat.
Ibandronat Sandoz 150 Filmtabletten dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verabreicht werden.
Welche Nebenwirkungen kann Ibandronat Sandoz 150 haben?
Folgende Nebenwirkungen können bei der Einnahme von Ibandronat Sandoz 150 vorkommen:
Häufig (betrifft 1 bis 10 von 100 Anwendern)
Oberbauchbeschwerden (z.B. Sodbrennen, Magenverstimmung), Durchfall und Bauchschmerzen. Über Verdauungsstörungen wie Reizung der Speiseröhre, Entzündungen der Speiseröhrenschleimhaut oder der Magenschleimhaut und Übelkeit wurde berichtet. Diese Nebenwirkungen können insbesondere dann auftreten, wenn die Filmtablette mit zu wenig Wasser (<2 dl) eingenommen wird und/oder wenn sich die Patientinnen früher als 60 Minuten nach der Einnahme oder vor der ersten Mahlzeit wieder hinlegen.
Ibandronat Sandoz 150 kann die Speiseröhre reizen, obwohl Sie dieses normalerweise vermeiden können, wenn Sie Ihre Filmtabletten wie in dieser Gebrauchsinformation beschrieben einnehmen. Wenn Sie Symptome entwickeln, wie starke Schmerzen im Brustkorb, starke Schmerzen beim Schlucken von Speisen oder Getränken, starke Übelkeit oder Erbrechen, müssen Sie dies sofort Ihrem Arzt oder Ärztin mitteilen.
Darüber hinaus kann es zu Muskelschmerzen, Muskelkrämpfen, Gliederschmerzen, Gliedersteifheit, Kopfschmerzen, grippeähnlichen Symptomen (wie z.B. Unwohlsein, Schüttelfrost), Gelenkschmerzen und Hautausschlägen kommen. In den meisten Fällen verschwinden diese Nebenwirkungen während der fortlaufenden Einnahme von Ibandronat Sandoz 150.
Gelegentlich (betrifft 1 bis 10 von 1000 Anwendern)
Über Schluckbeschwerden, Erbrechen, Blähungen, Benommenheit, Müdigkeit und Rückenschmerzen wurde berichtet.
Selten (betrifft 1 bis 10 von 10'000 Anwendern)
Überempfindlichkeitsreaktionen einschliesslich Schwellungen des Gesichts und Nesselfieber wurden beobachtet. Darüber hinaus wurden auch Entzündungen im Dünndarmbereich beobachtet.
Sehr selten (betrifft weniger als 1 von 10'000 Anwendern)
Sehr selten (<0,01%) wurde über Osteonekrose (Absterben von Knochengewebe) des Kiefers, des Mundes, des Gesichts und des Gehörgangs berichtet. Über Entzündungen am Auge wurde berichtet. In einigen Fällen heilten diese Ereignisse nicht ab, bevor das Arzneimittel abgesetzt wurde.
Insbesondere bei Patienten bzw. Patientinnen unter Langzeitbehandlung gegen Osteoporose können in sehr seltenen Fällen ungewöhnliche Frakturen des Oberschenkelknochens auftreten. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, falls Sie Schmerzen, Schwäche oder Unbehagen im Oberschenkel, der Hüfte oder der Leistengegend verspüren, da dies frühe Anzeichen einer möglichen Fraktur des Oberschenkelknochens sein können.
Sehr selten wurde über schwerwiegende, potentiell lebensbedrohliche allergische Reaktion berichtet. Auch kann sich in seltenen Fällen ein bestehendes Asthma verschlechtern.
Vereinzelt können schwere Hautreaktionen ausgelöst werden. Diesen Hautreaktionen geht oft eine Phase mit Lichtempfindlichkeit, Atemweginfektionen (z.B. Bronchitis) und/oder Fieber voraus. Später können Hautausschlag, Geschwüre und Blasen an Mund, Nase, Genitalien, Händen, Füssen und Augen (gerötete und geschwollene Augen) sowie Hautrötung und wunde Stellen auftreten. Bei solchen Erscheinungen sollten Sie umgehend Ihren Arzt oder Ihre Ärztin informieren.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin. Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.