Dieses Schmerzmittel sollte nicht ohne ärztliche Kontrolle und nicht über längere Zeit regelmässig angewendet werden. Längerdauernde Schmerzen bedürfen einer ärztlichen Abklärung.
Die angegebene oder vom Arzt oder der Ärztin verschriebene Dosierung darf nicht überschritten werden.
Es ist auch zu bedenken, dass eine langdauernde Anwendung von Schmerzmitteln ihrerseits dazu beitragen kann, dass Kopfschmerzen weiterbestehen.
Die langfristige Anwendung von Schmerzmitteln, insbesondere bei Kombination mehrerer schmerzstillender Wirkstoffe, kann zur dauerhaften Nierenschädigung mit dem Risiko eines Nierenversagens führen.
In folgenden Fällen dürfen Sie Co-Becetamol nicht anwenden:
Wenn Sie überempfindlich sind auf die Wirkstoffe Paracetamol oder Codein sowie auf andere Bestandteile des Präparates. Eine solche Überempfindlichkeit äussert sich z.B. durch Asthma, Atemnot, Kreislaufbeschwerden, Schwellungen der Haut und Schleimhäute oder Hautausschläge (Nesselfieber).
Bei schweren Leber- oder Nierenerkrankungen.
Bei Alkoholüberkonsum.
Bei einer erblichen Leberstörung (sogenannte Meulengracht-Krankheit).
Bei Atemstörungen oder akutem Asthmaanfall.
Bei Krankheitszuständen, wo die Atmung nicht beeinträchtigt werden darf.
Bei Kindern unter 3 Jahren.
Bei vorgeschädigter Niere oder Leber ist eine sorgfältige Überwachung notwendig. Bei Gallenkolik, Bauchspeicheldrüsenentzündung, Epilepsie, Asthma und Atemwegserkrankungen, schweren Atemstörungen (z.B. Schlafapnoe mit kurzen Atemstillständen während des Schlafens), Muskelschwäche (Myasthenie) und bei Bewusstseinsstörungen ist Vorsicht geboten.
Co-Becetamol sollte bei Suchtgefährdung oder bei früherer oder vorhandener Betäubungsmittelabhängigkeit nicht angewendet werden.
Bei einer seltenen erblichen Krankheit der roten Blutkörperchen, dem sogenannten «Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase-Mangel» ist Vorsicht geboten. Beim gleichzeitigen Gebrauch von Medikamenten, welche die Leber beeinflussen, namentlich gewisse Mittel gegen Tuberkulose und Anfallsleiden (Epilepsie), bei Medikamenten, die eine zentraldämpfende Wirkung haben (z.B. Schlafmittel, angstlösende Mittel, gewisse Schmerzmittel, gewisse Mittel gegen psychische Krankheiten), bei Medikamenten mit krampflösender Wirkung oder bei Medikamenten mit dem Wirkstoff Zidovudin, die bei Immunschwäche (AIDS) eingesetzt werden, soll die Anwendung nur nach strengen Anweisungen des Arztes bzw. der Ärztin erfolgen.
Von der gleichzeitigen Anwendung von Co-Becetamol und Alkohol ist abzuraten. Besonders bei Alkoholkonsum und fehlender gleichzeitiger Nahrungsaufnahme erhöht sich die Gefahr einer Leberschädigung durch Paracetamol.
Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fähigkeit Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen und die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen! Dies gilt in verstärktem Masse, wenn gleichzeitig Alkohol und/oder zentraldämpfende Medikamente (z.B. Schlafmittel, angstlösende Mittel, gewisse Schmerzmittel, gewisse Mittel gegen psychische Krankheiten) angewendet werden.
Bei chronischer Verstopfung sollte Co-Becetamol nicht längere Zeit angewendet werden.
Einzelne Personen mit Überempfindlichkeit auf Schmerz- oder Rheumamittel können auch auf Paracetamol überempfindlich reagieren (siehe Nebenwirkungen).
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!
Co-Becetamol sollte während der Schwangerschaft nur nach strenger Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses angewendet werden.
Sie sollten während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt oder den Apotheker bzw. die Ärztin oder die Apothekerin um Rat fragen.
Aufgrund bisherigen Erfahrungen ist bei kurzfristiger Anwendung vom Wirkstoff Paracetamol in der angegebenen Dosierung kein Risiko für das Kind bekannt. Für Codein sind jedoch bei Tier und Mensch Missbildungen und Effekte am Neugeborenen beobachtet worden.
Paracetamol und Codein treten in geringen Mengen in die Muttermilch. Deshalb sollte Co-Becetamol während des Stillens nicht eingenommen werden.