Was sollte dazu beachtet werden?
Dieses Arzneimittel wurde Ihnen zur Behandlung Ihrer gegenwärtigen Augenbeschwerden von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin verordnet. Verwenden Sie es nicht für die Behandlung anderer Erkrankungen oder von Drittpersonen.
Hinweis für Kontaktlinsenträger: Während der Dauer der Behandlung sollen Kontaktlinsen nur mit Wissen und Einverständnis Ihres Augenarztes bzw. Ihrer Augenärztin getragen werden.
Wann darf Arteoptic nicht angewendet werden?
Bei einer bekannten oder vermuteten Überempfindlichkeit (Allergie) auf einen Inhaltsstoff von Arteoptic. Wenn Sie an Bronchialasthma oder Schmerzen in der Brust (Prinzmetal-Angina) leiden oder früher gelitten haben, eine chronisch-entzündliche Lungenerkrankung, bestimmte Herz- und Kreislauferkrankungen, Durchblutungsstörungen, einen nicht behandelten Nebennierenmarkstumor (Phaeochromocytom), einen tiefen Blutdruck oder einen langsamen Puls haben, dürfen Sie Arteoptic nicht anwenden.
Wann ist bei der Anwendung von Arteoptic Vorsicht geboten?
Arteoptic kann die Symptome einer Hypoglykämie (= Unterzuckerung bei Diabetes) verschleiern. Teilen Sie deshalb Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin vor der Anwendung von Arteoptic mit, wenn Sie Diabetiker sind und ebenso wenn Sie an einer Herz- oder Kreislaufkrankheit oder an einer Lungenkrankheit leiden oder früher gelitten haben oder wenn Sie Arzneimittel zur Behandlung des Bluthochdrucks oder zur Behandlung eines Herzleidens einnehmen. Im Falle einer Myasthenie (Muskelschwäche) kann diese durch Arteoptic verstärkt werden. Wenn bei Ihnen eine Operation geplant ist, informieren Sie den Narkosearzt bzw. die Narkoseärztin darüber, welche Arzneimittel Sie einnehmen.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden.
Darf Arteoptic während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?
Wenden Sie Arteoptic während der Schwangerschaft und Stillzeit nur mit ausdrücklicher Genehmigung Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin an.