Wann darf Ginkgoforce nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?
Bei bekannter Überempfindlichkeit auf Ginkgo biloba Zubereitungen (oder weiteren Bestandteilen des Arzneimittels – siehe Zusammensetzung) darf Ginkgoforce nicht angewendet werden. Bei Langzeitanwendung wurde über Einzelfälle von Blutungen berichtet (deren ursächlicher Zusammenhang mit der Einnahme von Ginkgo-Zubereitungen bisher nicht eindeutig gesichert ist). Eine Wechselwirkung mit Arzneimitteln, die die Blutgerinnung hemmen, kann nicht ausgeschlossen werden. Über die Einnahme vor operativen Eingriffen ist der Arzt oder die Ärztin zu befragen bzw. zu informieren. Das Arzneimittel ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht geeignet, da die Anwendung in dieser Patientengruppe bisher nicht systematisch überprüft wurde. Dieses Arzneimittel enthält 488 mg Alkohol (Ethanol) pro Dosis zu 30 Tropfen, entsprechend 537 mg/ml (55 % m/V). Die Menge in 30 Tropfen dieses Arzneimittels entspricht weniger als 13 ml Bier oder 6 ml Wein. Die geringe Alkoholmenge in diesem Arzneimittel hat keine wahrnehmbaren Auswirkungen. Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
▪an anderen Krankheiten leiden,
▪Allergien haben oder
▪andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen!
Welche Nebenwirkungen kann Ginkgoforce haben?
Folgende Nebenwirkungen können bei der Einnahme oder Anwendung von Ginkgoforce auftreten: Bei Ginkgo-haltigen Arzneimitteln können sehr selten leichte Magen-Darmbeschwerden, Kopfschmerzen oder allergische Reaktionen der Haut (Hautrötung, -schwellung, Juckreiz) auftreten. Zum möglichen Blutungsrisiko siehe unter Rubrik «Wann darf Ginkgoforce nicht oder nur mit Vorsicht angewendet werden?».
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.