Was sollte dazu beachtet werden?
Bevor die Behandlung mit Symfona 60 mg und Symfona 120 mg Kapseln begonnen wird, sollte geklärt werden, ob die Krankheitssymptome nicht auf eine spezifisch zu behandelnde Grunderkrankung zurückzuführen sind.
Häufig auftretende Schwindelgefühle und Ohrgeräusch bedürfen grundsätzlich einer Abklärung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin. Bei plötzlich auftretender Schwerhörigkeit bzw. einem Hörverlust sollte unverzüglich ein Arzt bzw. eine Ärztin aufgesucht werden.
Wenn die Beschwerden nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nachlassen, sollten Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin um Rat fragen.
Wann darf Symfona 60 mg/Symfona 120 mg nicht oder nur mit Vorsicht angewendet werden?
Bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Ginkgo biloba-Zubereitungen oder anderen Inhaltsstoffen des Arzneimittels (siehe «Was ist in Symfona 60 mg/Symfona 120 mg enthalten?») dürfen Symfona 60 mg und Symfona 120 mg nicht angewendet werden. Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern und Jugendlichen liegen keine Studien vor. Es sollte deshalb bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht angewendet werden.
Insbesondere bei Langzeitanwendung wurde über Einzelfälle von Blutungen berichtet (deren ursächlicher Zusammenhang mit der Einnahme von Ginkgo-Zubereitungen bisher nicht eindeutig gesichert ist).
Eine Wechselwirkung mit blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln kann nicht ausgeschlossen werden.
Vor operativen Eingriffen sollten Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin über die Einnahme dieses Arzneimittels befragen bzw. informieren.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden.
Darf Symfona 60 mg/Symfona 120 mg während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt oder Apotheker bzw. die Ärztin oder Apothekerin um Rat fragen.