Wann darf Lebewohl Hühneraugenpflaster nicht angewendet werden?
Bei Säuglingen und Kindern bis 6 Jahren;
bei bekannter Überempfindlichkeit auf einen Bestandteil des Präparates;
auf Warzen, Leberflecken oder Muttermalen;
wenn die zu behandelnden oder die umgebenden Hautpartien entzündet oder rissig sind.
Wann ist bei der Anwendung von Lebewohl Hühneraugenpflaster Vorsicht geboten?
Lebewohl Hühneraugenpflaster darf nur nach ärztlicher Anweisung angewendet werden:
wenn Sie an Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) oder schweren Durchblutungsstörungen leiden;
bei Kindern generell.
Lebewohl Hühneraugenpflaster enthält Wollwachs (= Lanolin), welches örtlich begrenzte Hautreizungen (z.B. Kontaktdermatitis) hervorrufen kann.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
▪an anderen Krankheiten leiden,
▪Allergien haben oder
▪andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!
Darf Lebewohl Hühneraugenpflaster während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, den Apotheker oder den Drogisten, bzw. die Ärztin, die Apothekerin oder die Drogistin um Rat fragen.