Wann darf Entumin nicht angewendet werden?
Bei Bewusstseinstrübung (komatöse Zustände) oder stark herabgesetzten Hirnfunktionen darf Entumin nicht angewendet werden. Falls Sie krampfgefährdet sind (Epilepsie), müssen Sie unbedingt Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin darüber informieren, da abrupte Einstellung oder Abbruch der Behandlung bzw. grosse Änderungen der Dosierung dann kontraindiziert sind.
Wann ist bei der Einnahme von Entumin Vorsicht geboten?
Bei älteren Patienten mit Demenz wird Entumin, wie andere Neuroleptika nur mit grösster Vorsicht, wenn überhaupt, verschrieben.
Teilen Sie Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin unbedingt mit, wenn Sie früher schon einen Schlaganfall oder Blutgerinnsel (Thrombose) hatten, Herzprobleme wie z.B. Rhythmusstörungen oder eine erniedrigte Zellzahl weisser Blutkörperchen haben, oder wenn Sie an Prostatavergrösserung, grünem Star (Glaukom), Darmverschluss, Krampfanfällen (Epilepsie) oder an Gehirnentzündung leiden oder gelitten haben.
Entumin kann die Reaktionsfähigkeit, die Fähigkeit Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen und die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Deshalb soll auf Strassenverkehr und Bedienung von Maschinen und Apparaten verzichtet werden, solange Sie nicht Ihre Reaktionen zum Arzneimittel kennen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Entumin kann die Wirkung von Alkohol, Schlaf- und Beruhigungsmitteln, von Schmerzmitteln sowie von Präparaten gegen Allergien verstärken.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden.
Darf Entumin während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?
Bei Anwendung von Entumin während des letzten Drittels der Schwangerschaft können bei Neugeborenen Zittern, Muskelsteifigkeit, Schwäche, Schläfrigkeit, Erregung, Schwierigkeiten beim Atmen oder Probleme beim Füttern auftreten. Bitte informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ärztin unverzüglich im Falle einer Schwangerschaft, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Behandlung soll keinesfalls aus eigenem Ermessen abgesetzt werden. Ein plötzliches Absetzen von Entumin kann schwerwiegende Folgen haben. Bitte informieren Sie auch unverzüglich Ihren Frauenarzt bzw. –ärztin oder Geburtshelfer/-in über eine Einnahme während der Schwangerschaft, insbesondere wenn beschriebene Auffälligkeiten bei Ihrem Kind nach der Geburt auftreten.