Lorasifar darf nicht eingenommen werden bei Überempfindlichkeit auf Benzodiazepine und/oder auf andere im Arzneimittel enthaltene Substanzen, bei Störungen der Atmungsregulierung mit kurzzeitigem Aussetzen der Atmung während des Schlafs (sog. «Schlafapnoesyndrom»), bei schweren Atembeschwerden, sowie bei krankhafter Muskelschwäche (Myasthenia gravis).
Ferner bei Arzneimittel-, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit.
Lorasifar darf nicht an Kinder unter 12 Jahren verabreicht werden.
Informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, wenn Sie an Atembeschwerden, Leber- oder Nierenstörungen, Allergien oder anderen Krankheiten leiden.
Des Weiteren sollten Sie Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin mitteilen, ob Sie zusätzlich zu Lorasifar andre Arzneimittel einnehmen, wie Beruhigungsmittel, Schlafmittel, starke Schmerzmittel, Mittel gegen Depressionen, krampflösende Mittel (Antiepileptika) oder muskelrelaxierende Arzneimittel, weil sich die Wirkungen dieser Arzneimittel gegenseitig verstärken können.
Auch über die zusätzliche Einnahme gewisser Antiasthmatika (Theophyllin, Aminophyllin) sollten Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin informieren, da dadurch die Wirkung von Lorasifar abgeschwächt werden kann.
Alkohol kann die Wirkung von Lorasifar verstärken. Daher sollten Sie während der Behandlung mit Lorasifar auf die Einnahme von alkoholischen Getränken verzichten.
Lorasifar kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen. Deshalb sollten Sie das Lenken von Motorfahrzeugen und das Bedienen von Maschinen solange unterlassen, bis feststeht, dass das Arzneimittel Sie tagsüber weder schläfrig noch schwindlig macht, und dass Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Reaktionsvermögen nicht beeinträchtigt sind.
Abhängigkeitsrisiko
Die Einnahme von Lorasifar kann ? wie bei allen benzodiazepinhaltigen Präparaten ? zu einer Abhängigkeit führen.
Diese kann vor allem bei einer ununterbrochenen Einnahme über längere Zeit (in gewissen Fällen bereits nach reinigen Wochen) auftreten und hat nach plötzlichem Absetzen des Arzneimittels Entzugserscheinungen zur Folge.
Es können dann folgende Symptome auftreten: Unruhe, Angstzustände, Schlaflosigkeit, Verwirrtheit, Schwindel, Reizbarkeit, Depression, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen und Schweissausbrüche, Verspannung, Realitätsverlust, Persönlichkeitsstörungen, Kribbeln und Taubheit der Arme und Beine, Lichtempfindlichkeit, Lärmempfindlichkeit, Empfindungs- und Wahrnehmungsstörungen, unwillkürliche Bewegungen, Verlust des Kurzzeitgedächtnisses. Weitere Anzeichen sind Übelkeit, Erbrechen, Durchfall. Appetitverlust, Herzprobleme, in seltenen Fällen Halluzinationen, Panikattacken, epileptische Anfälle.
Diese Erscheinungen klingen in der Regel nach zwei bis drei Wochen ab.
Um das Risiko einer Abhängigkeit möglichst klein zu halten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Nehmen Sie Lorasifar nur auf Anordnung Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin ein.
Ändern Sie niemals die vom Arzt bzw. der Ärztin verschriebene Dosis.
Informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin wenn Sie das Arzneimittel absetzen wollen.
Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin wird in regelmässigen Abständen darüber entscheiden, ob die Behandlung weitergeführt werden muss oder nicht.
Eine Einnahme über längere Zeit (in der Regel mehr als vier Wochen) darf nur unter sorgfältiger ärztlicher Überwachung erfolgen.
Benachrichtigen Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin falls Sie schwanger geworden sind oder schwanger werden möchten.
Während einer Schwangerschaft darf dieses Arzneimittel grundsätzlich nicht eingenommen werden, da es Hinweise gibt, dass solche Arzneimittel zu Risiken für das ungeborene Kind oder Störungen beim Neugeborenen führen können.
Das Arzneimittel tritt in die Muttermilch über. In der Stillzeit darf das Arzneimittel nicht angewendet werden, weil es unter anderem den Säugling schläfrig und trinkfaul machen kann.